Darum
sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen: Sie
erweisen den Seelsorgern einen Bärendienst, indem Sie sie hier vermeintlich
schützen. Der größte Schutz wäre die Präzision, denn dann weiß auch jeder
einzelne Seelsorger, aber auch der Rechtsanwender, was zu geschehen hat.
Deshalb
unterstütze ich die Forderung der Sozialdemokraten in diesem Punkt ganz
vehement und meine, dass Sie sich Ihre diesbezügliche Haltung vielleicht noch
einmal überlegen sollten.
Aber
jetzt ganz allgemein zum Sexualstrafrecht einige kurze und hoffentlich präzise
Bemerkungen.
Die
Grünen haben seit vielen Jahren eine Änderung und Veränderungen, positive Veränderungen
des Sexualstrafrechts extrem unterstützt und versucht, auch darauf einzuwirken,
dass solche erfolgen. Es sind ja einige Kolleginnen und Kollegen hier, die damals
dabei waren – ich glaube, im Jahr 1995 war es, als sich die große
Arbeitsgruppe, die heute schon angesprochen wurde, im Justizministerium
zusammengesetzt hat, ein großer Saal voller Leute mit ganz viel Fachwissen.
Auch wir waren dort einbezogen. Also das ist eine Sache, die jetzt schon
relativ lange währt.
Ich
verschweige nicht, dass ich über das Ergebnis eines so langen Diskussionsprozesses
und einer Reform in vielen Teilen zufrieden, aber in einigen Teilen auch enttäuscht
bin, enttäuscht vor allem durch eine bestimmte Art von Inkonsequenz. – Ich
spreche zwar immer dem Zutun von Abgeordneten das Wort, nämlich dass sie sich
doch mit Vorlagen der Regierung auseinander setzen und sie abändern sollen. Die
Abgeordneten von ÖVP und FPÖ haben es in diesem Fall getan, aber sie haben
keine Änderung zum Guten, sondern in diesem Fall zum Schlechten vorgenommen.
Also nicht immer ist es so, dass die Abgeordneten auf diese Weise positive
Beiträge leisten, nämlich in diesem Fall ein Abgehen von dem Prinzip, dass man
sich dieser veralteten Sprache und dieser überkommenen Begrifflichkeit, wie
beispielsweise „Unzucht“, bedient, und deren endgültiges Eliminieren aus dem
österreichischen Strafrecht. Da wurde inkonsequent vorgegangen, denn der
§ 219, welcher lautet: „Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen
Verkehrs“, ist noch immer im Gesetz enthalten.
Das ist vielleicht ein Ihnen nicht so relevant erscheinender Detailpunkt, aber er ist wesentlich, um das auszudrücken, was dieses Gesetz auch soll.
Die zweite – jetzt von allen hier andiskutierte und brisante – Frage im Zusammenhang mit der Kinderpornographie: Frau Dr. Partik-Pablé! Wenn hier jemand auch nur andeutungsweise meint, dass hier ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Raum ist, der oder die das, was man unter „Kinderpornographie“ versteht, nicht ächtet, dann tut er das ganz bewusst als bösartige Unterstellung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
In all den Diskussionen, die ich erlebt habe, habe ich nie auf Seiten eines Kollegen oder einer Kollegin auch nur eine Mentalreservation erlebt, sondern das ehrliche Bemühen – und da muss ich der Vorsitzenden unseres Justizausschusses auch ein Lob aussprechen (demonstrativer Beifall des Abg. Grillitsch) –, zu einer Lösung zu kommen, mit der alle einverstanden und zufrieden sind. Das Expertenhearing, das auf unsere Bitte und auf Ihre Initiative entstanden ist, war hier auch konsistent und klar und hat auch noch zu positiven Veränderungen geführt. Und das ist gut. Darum ist diese Mentalreservation, die hier so mit versteckten Andeutungen ausgesprochen wird, dem inzwischen im Justizausschuss eingekehrten konstruktiven Klima wirklich nicht sehr zuträglich.