Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 163

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Wir wollen die Bekämpfung von Kinderpornographie! Was wir aber gleichzeitig wollen, ist, einen Weg zu suchen, der das in der Realität auch wirklich machbar werden lässt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich war 1994 bei den Diskussionen zum Thema Kinderpornographie hier dabei. Meine Damen und Herren! Wissen Sie, wie viele Leute sich im Innenministerium sozusagen mit dem Aufspüren von kinderpornographischen Machwerken im World Wide Web be­schäftigen? – Es ist eine Mini-Abteilung: Es sind zwei Leute, die das tun – und was diese an Arbeit haben, ist ungeheuerlich, denn das World Wide Web ist im wahrsten Sinne des Wortes grenzenlos! Jetzt bekommen sie Leute dazu. Ich habe nirgends eine Bemerkung, weder vom Justizminister noch von Abgeordneten der Regierungs­frak­tionen, darüber gehört, wie man sich eigentlich vorstellt, dass man das, was jetzt rich­tigerweise vielfach verpönt wird, verfolgen wird.

Ich zweifle sehr an der Effizienz der Strafverfolgung auf der Grundlage dieses Ge­setzes, wie es jetzt beschlossen werden wird, denn hier wird nämlich keine Differen­zierung – ich fasse es jetzt sehr global – beziehungsweise zu wenig Differenzierung vor­genommen zwischen Null- und 18-Jährigen. – Das ist die Situation auf der einen Seite, und auf der anderen Seite steht das legitime Anliegen der Opposition, das wir in unserem Abänderungsantrag zum Ausdruck bringen, nämlich zu sagen: Entschuldi­gung, wie kommt eigentlich ein Mensch – ein Erwachsener, ich rede jetzt von über 18-Jährigen – dazu, wenn er im geschützten Raum pornographische Aufnahmen von sich macht oder von sich machen lässt – das ist alles nicht verboten in diesem Land – und diese dann jemand ins World Wide Web stellt, dass er dann vollkommen ungeschützt ist? Ja wie kommt ein über 18-Jähriger dazu? (Beifall bei den Grünen und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Wir wollen die Pönalisierung und den Schutz auch für jene, die über 18 Jahre alt sind, aber nicht, dass hier eine puritanische Moral einkehrt, die einfach nicht dem realen Leben entspricht! Dadurch werden Sie kein Kind, das für kinderpornographische Auf­nahmen missbraucht wird, mehr schützen. Sie werden keinem Kind – ich rede jetzt von Kindern unter 14 Jahren – dadurch helfen, dass man meiner Ansicht nach zwar vielleicht gut gemeinte, aber in der Umsetzung falsch verstandene Vorstellungen in einem Gesetz umsetzt. – Das ist unsere Sorge!

Wir haben das auf Grund des Expertenhearings und dessen, was die Experten dort vorgeschlagen haben, in einem Abänderungsantrag zusammengefasst und bitten Sie: Denken Sie noch einmal darüber nach, ob eine Möglichkeit besteht, das so, wie es dort übereinstimmend vorgebracht wurde, nämlich von solchen, die wirklich etwas davon verstehen – wir tun es nicht, ich fühle mich nicht als Expertin auf diesem Gebiet, und Sie, Frau Vorsitzende, sind es auch nicht; niemand hier ist es, darum laden wir ja Ex­perten ein, um ihre Meinung zu erfragen –, auch tatsächlich umzusetzen. Das ist meine letzte Bitte.

Kolleginnen meiner Fraktion werden selbstverständlich darauf eingehen, was noch in diesem Gesetz enthalten ist: Stichwort sexuelle Belästigung. Meine Zufriedenheit mit der Lösung, die da getroffen wurde, Herr Bundesminister, hält sich aber schon in Gren­zen. Als Frau, die sozusagen jahrelang mit der Tatsache sexuelle Belästigung – egal, ob verbal oder handgreiflich – konfrontiert war, muss ich allerdings auch sagen, dass dieses Signal an sich, das mit dieser inperfekten Regelung gesetzt wird, schon wichtig ist, heißt doch dieses Signal ganz klar: Grapschen ist nicht erlaubt! Grapschen ist ver­boten! Und wenn das ankommt, dann haben wir schon etwas erreicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)


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