Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geradezu erschreckende Details hat uns in dem bereits genannten Hearing im Ausschuss Herr Altenburger vom ORF präsentiert: Menschen aus Deutschland, auch aus Österreich fahren wenige Kilometer über die Grenze und bedienen sich sozusagen dort Länge mal Breite. Wir haben Schilderungen über Mütter gehört, die ihre Kinder vermieten, und wir haben Schilderungen gehört, dass Kinder in Fenstern angeboten und Plakate ausgehängt werden. Ebenso wurde uns gesagt, dass um 100 € Kinder nach Österreich mitgenommen werden können und hier nicht nur für pornographische Aufnahmen missbraucht werden, sondern dass hier auch sexueller Missbrauch mit ihnen betrieben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich auch die Änderung des § 64 StGB, wonach die Tat unter Strafe gestellt wird – egal, ob die Tat im Ausland oder im Inland begangen wurde.
Leider, aber natürlich auch Gott sei Dank waren es deutsche Behörden, die den „berühmten“ Jirí K. letztendlich einer behördlichen Verfolgung zugeführt beziehungsweise diesen hinter Gittern gebracht haben. – Wir in Österreich waren jedenfalls auf Grund unserer Gesetzeslage nicht imstande, diesen Herrn zur Strecke zu bringen.
Meine Damen und Herren! Die Opposition kritisiert, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gleich behandelt werden, und sie fürchtet – Herr Kollege Jarolim hat es im Ausschuss so bezeichnet –, dass Jugendliche, die in Zuneigung einander verbunden sind, bei uns strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt werden. – Dazu möchte ich sagen: Ja, das kann dann sein, wenn Kinder und Jugendliche pornographische Darstellungen ins Web stellen und diese pornographischen Darstellungen auch verbreitet werden.
Niemand will den Kontakt von Jugendlichen unter Strafe stellen, aber Pornographie bleibt Pornographie, wer immer diese Dinge ins Web stellt. – Ich bitte jedenfalls Sie von der SPÖ zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrheit dieses Hauses der Meinung ist, dass diese Behandlung, wie das eben im Gesetz vorgesehen ist, erfolgt.
Hinweisen möchte ich auch noch darauf – Frau Kollegin Stoisits hat ja darüber schon gesprochen –, dass die Befragung und die Aufklärung durch die Experten im Ausschuss dazu geführt haben, dass § 207a Abs. 4 neu gefasst wurde und dass daher jene Vorgänge, die Sie befürchten, wahrscheinlich zu keiner strafrechtlichen Verfolgung führen.
Ich glaube auch behaupten zu können, dass viele Minderjährige froh sein werden, dass sie nicht in Jahren danach immer noch Bilder im Internet finden, auf denen sie als Jugendliche abgebildet sind. Ich bin der Überzeugung, dass wir durch diese Vorgangsweise auch die Jugendlichen selbst schützen.
Ein Wort noch zur gerade reflexartigen
Diskussion der Opposition über die Aufnahme der Seelsorger in die Bestimmungen
des § 212 StGB. Ich glaube, dass diese Diskussion einfach
ungerechtfertigt ist, weil, wie hier schon mehrere Male betont wurde, auch
Seelsorger natürlich vom Gesetz erfasst sind, wenn sie als Erzieher, wenn sie
als Aufsichtsperson oder als Betreuungsperson ihre Tätigkeit ausüben (Zwischenruf der Abg. Mandak) und sich in diesem Zusammenhang an Kindern
vergehen. – Ich glaube aber, dass Ihre vielleicht heiter gemeinte
Kontaktnahme im Beichtstuhl ... (Abg. Dr. Puswald: Dazu ist es zu ernst, als dass wir das heiter
meinen!)
Herr Puswald, hören Sie doch auf damit! Schauen Sie sich einmal einen Beichtstuhl an – und sagen Sie mir dann, wie dort ein sexueller Übergriff stattfinden soll! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald und Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.) – Ich glaube, dass in diesem Bereich eine strafrechtliche Handlung bei Gott – und das im wahrsten Sinn des Wortes – keinen Platz hat.