Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 203

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Herr Staatssekretär! Wenn das Ihr Anspruch an Dynamik, an die neue Zeit ist, dann möchte ich in Ihrer Zeit auch nicht leben müssen, das sage ich Ihnen auch noch dazu. Das ist so etwas von zynisch, dass man sich das überhaupt nicht mehr vorstellen kann. (Abg. Großruck: Sagen Sie doch auch einmal was Positives! Wenn Sie da draußen sind, schimpfen Sie immer nur!)

Jetzt erzähle ich Ihnen etwas. Sie wissen, dass gerade blinde Menschen zu jener Gruppe gehören, die ein Formular im traditionellen Sinn einfach nicht lesen können, weil das einfach nicht geht. Für diese Menschen wäre genau dieses E-Government-Gesetz ganz wichtig gewesen, denn dann hätten sie Formulare über ihre Braillezeile ablesen können. (Abg. Mag. Hakl: Schnellstmöglich!) – Wenn bei Ihnen „so schnell wie möglich“ fünf Jahre sind, dann muss ich sagen: Super, da möchte ich Ihr Tempo nicht haben! (Abg. Mag. Hakl: Maximal!) Das möchte ich Ihnen auch dazu sagen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich lese Ihnen jetzt etwas vor. Hören Sie zu, es müsste Ihnen eigentlich bekannt vorkommen!

Im Regierungsprogramm der derzeitigen Bundesregierung findet sich unter der Über­schrift „Behinderte Menschen“ auf Seite 17 ausdrücklich der Passus: „Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government ...“.Und das ist eines der nächsten Vorhaben, die Sie in Ihrem Regierungsprogramm versprochen, aber jetzt schon wieder gebrochen haben.

Es gab bis Jahresende 2003 kein Behindertengleichstellungsgesetz, wie es verspro­chen war. Von dem, was im Regierungsprogramm steht, haben Sie sich jetzt mehr oder weniger verabschiedet, indem Sie gesagt haben, die blinden Leute sind uns völlig Wurscht, wir tun ja sowieso, was wir wollen. Wir sind wir, und das muss genügen. – Und das ist so was – sage ich jetzt einmal – von präpotent gegenüber behinderten Menschen, dass das wirklich nicht mehr auszuhalten ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit solch einer Ignoranz da durchfährt und das Gesetz auch noch lobt. (Abg. Mag. Hakl: Ausschussfeststellung!) Also das geht in mein normalbürgerliches Hirn nicht hinein. Es tut mir Leid. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Moser, Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden (252 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (382 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Government-Gesetz er­lassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustell­gesetz, das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereins­gesetz 2002 geändert werden (252 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (E-Government-Gesetz) wird abgeändert wie folgt:

Dem § 1 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektro­nisch unterstützen, so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-


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