Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 204

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Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen im Zeitpunkt des Anbietens im Web eingehalten werden.

Behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unter­stützen und bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes im Web angeboten werden, sind bis spätestens 31. Dezember 2005 an die internationalen Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen anzupassen.“

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Das, Frau Hakl, wäre ein zeitgemäßes Gesetz, wenn man davon reden kann. (Abg. Mag. Hakl: Wir haben eine Ausschussfeststellung in diesem Sinne gemacht!) Es ist nicht fair, blinde Menschen einfach aus so einem Gesetz auszublenden, wo das doch die erste Möglichkeit gewesen wäre, dass sie wirklich Behördenwege übers Internet abwickeln. Das haben Sie diesen Menschen ganz bewusst verweigert. Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Großruck: Das ist uner­träg­lich!)

21.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt um 21 Uhr den Vorsitz übernommen und hatte ausreichend Zeit, die Stenographischen Protokolle unserer heutigen Fragestunde sowie der Debatte über die Dringliche Anfrage zu lesen und auch zu prüfen, ob die Anregung von Klubobmann Van der Bellen richtig ist, was die Rednerreihenfolge betrifft.

Ich möchte dazu Folgendes mitteilen: Herr Kollege Van der Bellen hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Rednerreihenfolge bei der Dringlichen Anfrage falsch war. Die Rednerreihenfolge, die wir gewählt hatten – und ich übernehme dafür als Vor­sitzführender um 15 Uhr die Verantwortung –, war folgende: Volkspartei, Ministerin, Freiheitliche Partei, Volkspartei, SPÖ und Grüne. – Diese Reihenfolge ist falsch! Die Rei­henfolge muss sein: Volkspartei, wenn sie Anfragestellerin ist, Ministerin, dann – wenn man die Volkspartei, es geht nämlich der Stärke nach, mit den Freiheitlichen tauscht – Freiheitliche, SPÖ und dann erst die Volkspartei und die Grünen.

Ich bitte um Verständnis, das war ein Fehler. Es wird nicht mehr passieren.

Herr Kollege Cap hat einen Ordnungsruf bei mir angeregt, und zwar im Zusam­men­hang mit einer Feststellung von Finanzminister Grasser, der einem Fragesteller gesagt hat:

„Zweitens sollte diese Frage, wenn ich mir das erlauben darf, eigentlich unter Ihrer Würde sein. Ich möchte sie auch sehr scharf zurückweisen, denn Sie unterstellen ...“

Ich habe das sehr sorgfältig geprüft, habe den Maßstab des § 111 Strafgesetz, also Eh­renbeleidigung, Kränkung und ähnliche Dinge, angelegt, habe mir die ganzen Ordnungsrufe der letzten vier Gesetzgebungsperioden angeschaut und muss sagen: Es ist keine elegante Feststellung, aber es ist nicht so, dass die Würde des Hauses dadurch verletzt wurde. – Ich erteile keinen Ordnungsruf.

Während der Dringlichen und während der Fragestunde hat es jede Menge Zwi­schenrufe gegeben, die ordnungsrufwürdig gewesen wären. Beispielsweise wurde von einer Seite immer wieder „Verleumder“ in eine bestimmte Richtung gesagt. Niemand hat dafür einen Ordnungsruf verlangt. Ich werde daher bei dieser ganzen Dringlichen – Schwamm drüber! – keine Ordnungsrufe erteilen.

 


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