Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 213

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Aus all diesen Gründen lehnen wir dieses E-Government-Gesetz ab – nicht, weil wir uns der Notwendigkeit einer modernen Verwaltung verschließen wollen, sondern weil aus den erwähnten Gründen der Schutz des Bürgers nicht gewährleistet ist und die bestehende Vorlage – das hat man schon beim Verfassen der Vorlage gemerkt – vor allem vom Interesse der Verwaltung getragen ist und nicht vom Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. Re­dezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.35

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren von der Opposition! Wenn man sich die Debatte so anhört – und das zieht sich ja auch schon durch den vergangenen Tag, durch die Debatte über die Steuerentlastung –, dann hat man schon den Ein­druck, dass Sie immer dafür und dagegen zugleich sind. (Abg. Dr. Stummvoll: Zick­zack! – Abg. Mandak: Differenziert nennt man das!) Sie alle wissen ja, dass am E-Government kein Weg vorbeiführt. E-Government ist natürlich die Zukunft und bringt Nutzen für uns alle.

Erstens wird für den Bürger die Kommunikation mit den einzelnen Gebietskörper­schaf­ten billiger und schneller, und vor allem kann er dann mit dem Staat kommunizieren, wenn er will.

Zweitens ist E-Government natürlich die beste Voraussetzung für eine echte Ver­waltungsreform.

Drittens wird E-Government enorme Kosten sparen, was natürlich auch im Interesse unserer Bürger ist und auch von Ihrer Seite immer gefordert wird.

Das vorliegende Gesetz wurde mit Weitblick, mit Visionen und sehr ambitioniert aus­gearbeitet. Ich darf Ihnen ein Beispiel erzählen. Herr Kollege Wittmann! Sie haben ja gemeint, das Gesetz wäre zu kompliziert. Dr. Helbok, der Stadtamtsleiter von Kufstein, hat bereits vergangene Woche eine Veranstaltung mit den Stadtamtsdirektoren von Tirol durchgeführt. Er hat sich intensiv mit dem Gesetz befasst und meinte zu mir wort­wörtlich:

Auf dieses Gesetz haben wir lange schon gewartet. E-Government ist eine Spitzen­sache, und das vorliegende Gesetz ist super ausgearbeitet. – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Natürlich bin ich sehr froh, dass auch der Städte- und Gemeindebund daran mitge­arbeitet hat und E-Government begrüßt. Außerdem eröffnet uns E-Government noch ganz andere Möglichkeiten und Chancen. Sie alle erinnern sich ja an die Volkszählung 2001 und an das wirklich unwürdige Schauspiel der vielen Reklamationsverfahren der Gemeinden untereinander. Diese Reklamationsverfahren haben unsere Verwaltungen monatelang blockiert. Das Buhlen um Einwohner, etwa bei Studenten, sollte dann auch endlich aufhören. Das Ganze hat unter der Gemeinden sehr viele Irritationen und Un­stim­migkeiten hervorgerufen.

Mit dem inzwischen exzellent funktionierenden Zentralen Melderegister stehen uns ja nun ganz andere Möglichkeiten der Volkszählung zur Verfügung, die in Zukunft viel­leicht auch in kürzeren Abständen durchgeführt werden könnte, aber hier haben wir sicher noch Verhandlungsbedarf.

Jedenfalls möchte ich allen am Gesetz Beteiligten wirklich herzlich gratulieren. Sie haben ausgezeichnete Arbeit geleistet.

 


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