Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 16

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für Pensionistinnen und Pensionisten um monatlich 0,5 Prozent im Jahr 2004 und um zusätzliche 0,5 Prozent im Jahr 2005 schlägt ebenso zu Buche, wie die Einführung der Freizeitunfallversicherung von 0,1 Prozent. Für die 1.000,–-Euro-Bruttopension bedeu­ten Krankenkassenbeitragserhöhung und Freizeitunfallversicherung ab 1.1.2004 eine weitere Pensionsverringerung um 6,- Euro monatlich.

Bundeskanzler Schüssel verteidigte die neuesten Pensionskürzungen durch die Erhö­hung des Krankenversicherungsbeitrages und der Einführung des Freizeitunfallver­sicherungsbeitrages ((der auch von Pflegegeldbeziehern der Stufe 7 (also von völlig Bewegungsunfähigen) eingehoben wird)) jedoch mit dem Argument: „Pensionisten brauchen fast die Hälfte der Gesundheitskosten“.

Außerdem erklärte der Bundeskanzler, dass diese Maßnahme „kalkuliert“ und „mit Ab­sicht“ beschlossen worden sei. Damit ist eindeutig klar gestellt, dass die Regierungs­parteien vom Effekt dieser Maßnahme nicht überrascht wurden, wie das vor allem der Kärntner Landeshauptmann Haider darzustellen versucht.

Die Aussagen des Bundeskanzlers sind zynisch und stellen vor allem das Solidaritäts­prinzip in der Krankenversicherung vollkommen in Frage. Den Pensionistinnen und Pensionisten jetzt, nachdem sie ihr Leben lang in die Krankenversicherung einbezahlt haben, vorzuhalten, dass sie Schuld an den hohen Gesundheitskosten haben, zeigt den unsozialen und kaltherzigen Geist Schüssels. Aber noch unverfrorener als der Bundeskanzler argumentiert sein Generalsekretär Lopatka. Er erklärte im ORF: „Es gibt überhaupt keine Pensionskürzungen“. – So kann sich eine Million Pensionistinnen und Pensionisten täuschen!

Der selben Logik folgt auch ÖVP-Sozialsprecher Tancsits mit seinen "direkten und in­direkten Drohungen". Tancsits hatte als Alternative zur Erhöhung der Krankenversiche­rungsbeiträge die "Entsorgung Älterer auf Euthanasiewegen" genannt. Diese Äußerung ist schlichtweg skandalös, menschenverachtend und unerträglich.

Auch die Sprachregelung des Arbeits- und Wirtschaftsministers Bartenstein, der von „subjektiven Verlusten“ einiger Pensionisten spricht, zeigt deutlich die Abgehobenheit dieser Bundesregierung.

Die tatsächlichen Verluste von über eineinhalb Millionen Pensionistinnen und Pensio­nisten sind aber nicht wegzutäuschen.

Die SPÖ fordert daher für das laufende Jahr eine zusätzliche Pensionsanpassung in der Höhe von 0,8 Prozent. Diese Anpassung ergibt sich folgendermaßen:

Die Inflationsrate für 2004 wird vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Prozent prognostiziert.

Die bereits beschlossene Pensionsanpassung beträgt durchschnittlich ein Prozent – somit fehlen 0,2 Prozent.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge (+0,5 Krankenversicherung, +0,1 Unfallversiche­rung) bewirken eine Pensionsminderung von 0,6 Prozent.

Um nun zu einer Pensionsanpassung zu kommen, die diese Verluste ausgleicht, müssen die Pensionen um 0,8 Prozent erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 25. Februar 2004 eine Regierungs-


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