für Pensionistinnen und Pensionisten um
monatlich 0,5 Prozent im Jahr 2004 und um zusätzliche
0,5 Prozent im Jahr 2005 schlägt ebenso zu Buche, wie die Einführung
der Freizeitunfallversicherung von 0,1 Prozent. Für die 1.000,–-Euro-Bruttopension
bedeuten Krankenkassenbeitragserhöhung und
Freizeitunfallversicherung ab 1.1.2004 eine weitere Pensionsverringerung um
6,- Euro monatlich.
Bundeskanzler Schüssel verteidigte die
neuesten Pensionskürzungen durch die Erhöhung des
Krankenversicherungsbeitrages und der Einführung des Freizeitunfallversicherungsbeitrages
((der auch von Pflegegeldbeziehern der Stufe 7 (also von völlig
Bewegungsunfähigen) eingehoben wird)) jedoch mit dem Argument: „Pensionisten
brauchen fast die Hälfte der Gesundheitskosten“.
Außerdem erklärte der Bundeskanzler, dass
diese Maßnahme „kalkuliert“ und „mit Absicht“ beschlossen worden sei. Damit
ist eindeutig klar gestellt, dass die Regierungsparteien vom Effekt dieser
Maßnahme nicht überrascht wurden, wie das vor allem der Kärntner Landeshauptmann
Haider darzustellen versucht.
Die Aussagen des Bundeskanzlers sind
zynisch und stellen vor allem das Solidaritätsprinzip in der
Krankenversicherung vollkommen in Frage. Den Pensionistinnen und Pensionisten
jetzt, nachdem sie ihr Leben lang in die Krankenversicherung einbezahlt haben,
vorzuhalten, dass sie Schuld an den hohen Gesundheitskosten haben, zeigt den
unsozialen und kaltherzigen Geist Schüssels. Aber noch unverfrorener als der
Bundeskanzler argumentiert sein Generalsekretär Lopatka. Er erklärte im ORF:
„Es gibt überhaupt keine Pensionskürzungen“. – So kann sich eine Million
Pensionistinnen und Pensionisten täuschen!
Der
selben Logik folgt auch ÖVP-Sozialsprecher Tancsits mit seinen "direkten
und indirekten Drohungen". Tancsits hatte als Alternative zur Erhöhung
der Krankenversicherungsbeiträge die "Entsorgung Älterer auf
Euthanasiewegen" genannt. Diese Äußerung ist schlichtweg skandalös,
menschenverachtend und unerträglich.
Auch die Sprachregelung des Arbeits- und
Wirtschaftsministers Bartenstein, der von „subjektiven Verlusten“ einiger
Pensionisten spricht, zeigt deutlich die Abgehobenheit dieser Bundesregierung.
Die tatsächlichen Verluste von über
eineinhalb Millionen Pensionistinnen und Pensionisten sind aber nicht
wegzutäuschen.
Die SPÖ fordert daher für das laufende
Jahr eine zusätzliche Pensionsanpassung in der Höhe von 0,8 Prozent. Diese
Anpassung ergibt sich folgendermaßen:
Die Inflationsrate für 2004 wird vom
Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Prozent prognostiziert.
Die bereits beschlossene Pensionsanpassung
beträgt durchschnittlich ein Prozent – somit fehlen 0,2 Prozent.
Höhere Sozialversicherungsbeiträge
(+0,5 Krankenversicherung, +0,1 Unfallversicherung) bewirken eine
Pensionsminderung von 0,6 Prozent.
Um nun zu einer Pensionsanpassung zu
kommen, die diese Verluste ausgleicht, müssen die Pensionen um 0,8 Prozent
erhöht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 25. Februar 2004 eine Regierungs-