Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern daher die Wertanpassung der Pensionen und nicht, so wie Sie von ÖVP und FPÖ es beabsichtigen, nur eine Verlustabdeckung bis zu einem Einkommen von 780 €.
Eine weitere Richtigstellung sei hier angebracht: Für Ausgleichszulagenbezieher schaut bei Ihrem Vorschlag auch weiterhin kein einziger Cent heraus. Wenn man die Rabatte für Steuerhinterzieher anschaut, die der Herr Finanzminister großzügigerweise gewährt, und sieht, wie viel Geld für die unnötigen Abfangjäger vorhanden ist, dann meine ich, dass die Finanzierung dieser wichtigen sozialen Maßnahmen wohl kein Problem für Sie sein kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein, denn bei Ihrem Antrag haben Sie wieder auf die „kleinen“ Beamtinnen und Beamten vergessen. Der Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und
KollegInnen für eine zusätzliche Anpassung
des Ruhegenusses der Beamten bis zur ASVG-Höchstpension für 2004 und für eine
garantierte jährliche Wertsicherung des Ruhegenusses bis zur ASVG-Höchstpension,
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abg.
Dr. Gusenbauer und KollegInnen für eine
zusätzliche Anpassung der Pensionen für 2004 und für eine garantierte jährliche
Wertsicherung der Pensionen
Von den Maßnahmen dieser Bundesregierung im Bereich Pensionskürzungen sind selbstverständlich auch Beamte in gleicher Weise betroffen. Nachdem sich der in Beratung befindliche Dringliche Antrag jedoch an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz richtet und dieser für die Ruhegenussregelungen bzw. -erhöhungen der Beamten nicht zuständig ist, ist es erforderlich, für diese Berufsgruppe einen eigenen Entschließungsantrag einzubringen.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 25. Februar 2004 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass der Ruhegenuss der Beamten bis zu einer Höhe, die der ASVG-Höchstpension des Jahres 2004 entspricht, zusätzlich im Ausmaß von 0,8 Prozent für das Jahr 2004 erhöht wird und bis zu dieser Ruhegenusshöhe auch die Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages entfällt.
Des Weiteren wird der Bundeskanzler aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat bis Ende März 2004 zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die Regelung der Anpassung des Ruhegenusses generell so gestaltet wird, dass der Ruhegenuss der Beamten bis zu einer Höhe, die der ASVG-Höchstpension des jeweiligen Jahres entspricht, künftig mit einem mindestens die Teuerung abgeltenden Faktor zu erhöhen ist.“
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Wenn Sie noch ein wenig soziales Gewissen haben, dann unterstützen Sie diesen Antrag! (Beifall bei der SPÖ.)
17.07