Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 71

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Ich komme zum Schluss. Nicht umsonst rumoren bereits die ÖVP-Landeshauptleute. Durch die Steuerreform des Herrn Minister Grasser wird ihnen ja entsprechend viel Geld abverlangt. Er räumt praktisch die Kassen bereits aus, denn gewisse Steuern, die den Ländern zugute kommen, werden jetzt massiv reduziert. Gewisse Steuern, die den Kommunen zugute kommen, werden gestrichen. Nicht umsonst sind also die Landes­hauptleute aufgebracht, besonders in Kärnten und in Salzburg, denn dort müssen sie sich mit einer Homepage-Affäre herumschlagen, die einen Personenkult beinhaltet, der uns zum Mühlstein wird. – Deswegen der Untersuchungsausschuss. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.12

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Somit sind alle vier Fraktionen zu Wort gekommen. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolle­ginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa, die wir gerade debattiert haben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Einsetzung eines Untersuchungsaus­schusses stimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses hat keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

*****

Als Nächstes verhandeln wir über den Antrag des Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kol­leginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklä­rung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen Mag. Grasser.

Der Antrag ist verteilt worden, er wird daher nicht verlesen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter und GenossInnen gem. § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Er­stellung einer Homepage (www.karlheinzgrasser.at) sowie Steuerfolgen der Finanzie­rung dieses Mediums samt Prüfung dieses Sachverhaltes durch das BMF unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Finz,

des Bezuges von Honoraren als Vortragender entgegen dem Berufsverbot samt der entsprechenden Steuerfolgen,

der Finanzierung von Regierungswerbung durch Unternehmen und Interessensvertre­tungen sowie daraus resultierende Manipulationen,

der Vergabe von Berater- und Werbeaufträgen seit 4.2.2000,

des geplanten Verkaufs der 5 Bundeswohnbaugesellschaften und

 


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