Ich komme zum Schluss. Nicht umsonst rumoren bereits die ÖVP-Landeshauptleute. Durch die Steuerreform des Herrn Minister Grasser wird ihnen ja entsprechend viel Geld abverlangt. Er räumt praktisch die Kassen bereits aus, denn gewisse Steuern, die den Ländern zugute kommen, werden jetzt massiv reduziert. Gewisse Steuern, die den Kommunen zugute kommen, werden gestrichen. Nicht umsonst sind also die Landeshauptleute aufgebracht, besonders in Kärnten und in Salzburg, denn dort müssen sie sich mit einer Homepage-Affäre herumschlagen, die einen Personenkult beinhaltet, der uns zum Mühlstein wird. – Deswegen der Untersuchungsausschuss. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.12
Präsident Dr. Heinz Fischer: Somit sind alle vier Fraktionen zu Wort gekommen. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa, die wir gerade debattiert haben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hat keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
*****
Als Nächstes verhandeln wir über den Antrag des Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen Mag. Grasser.
Der Antrag ist verteilt worden, er wird daher nicht verlesen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer,
Dr. Cap, Dr. Kräuter und GenossInnen gem. § 33 GOG betreffend die
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den
Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1
einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung über die Gebarung des
Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Erstellung einer Homepage
(www.karlheinzgrasser.at) sowie Steuerfolgen der Finanzierung dieses Mediums
samt Prüfung dieses Sachverhaltes durch das BMF unter der Leitung von
Staatssekretär Dr. Finz,
des Bezuges von Honoraren als Vortragender
entgegen dem Berufsverbot samt der entsprechenden Steuerfolgen,
der Finanzierung von Regierungswerbung durch
Unternehmen und Interessensvertretungen sowie daraus resultierende
Manipulationen,
der Vergabe von Berater- und Werbeaufträgen
seit 4.2.2000,
des geplanten Verkaufs der 5
Bundeswohnbaugesellschaften und