des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes und aller
anderen damit in Zusammenhang stehender Gesetze seit 4.2.2000.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums
für Finanzen, anderer Bundeseinrichtungen und der ÖIAG im Zusammenhang mit dem
Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische
Verantwortlichkeit überprüfen.
Begründung:
Die Amtszeit von Finanzminister
Mag. Grasser ist geprägt von der Verschwendung von Steuergeldern für
externe Berater, dem unprofessionellen Abverkauf von Bundesvermögen und
regelmäßigen Verstößen gegen geltendes Recht. War es in der ersten
Legislaturperiode von Schwarz-Blau möglich, dass inhaltliche Versagen des
Finanzministers mit extrem teuren Maßnahmen der Persönlichkeitswerbung zu
übertünchen, so wurde spätestens mit der Aufdeckung der Steuermalversationen
rund um die Homepage des Finanzministers das System Grasser enttarnt: Immer
wieder tauchen die selben Unternehmen auf den Honorarlisten des Finanzministers
auf, Grassers persönliche Freunde profitieren von seinem Ministeramt und
bestehende Gesetze werden bewusst gebrochen.
Ebenso verursachen unversteuerte Spenden von
Interessensvertretungen, die letztlich dem Finanzminister zufließen, begründete
Zweifel an der Unabhängigkeit der Amtsführung.
Homepage
In der Beantwortung einer Dringlichen
Anfrage der SPÖ führte Finanzminister Grasser aus, dass seine private Homepage
nicht mit Steuergeldern, sondern über Sponsoren finanziert wurde, diese Aussage
trat die Affäre rund um den Verein zur Förderung der New Economy los.
Mindestens 283.000 Euro wurden an diesen Verein, dessen Aktivitäten sich
im wesentlichen auf den Betrieb der KHG-Homepage beschränkt, durch die
Industriellenvereinigung bezahlt. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte nicht exakt
geklärt werden, wohin diese Mittel wirklich geflossen sind. Eine Erklärung des
Vereinsvorsitzenden und Kabinettchefs von Minister Grasser, wonach
208.000 Euro für die Erstellung der Homepage verwendet wurden (laut NEWS
vom 5.2.2004), erscheint höchst zweifelhaft, da der Marktpreis einer
entsprechenden Homepage bei höchstens 25.000 Euro anzusiedeln ist.
Gleichzeitig sind sämtliche bekannten Organe des Vereines zur Förderung der
New Economy Dienstnehmer des Bundesministeriums für Finanzen und es existieren
Hinweise darauf, dass die Homepage selbst durch einen Mitarbeiter des BMF
serviciert wird. Minister Grasser schädigt durch eine entsprechende,
dienstfremde Verwendung dieses Mitarbeiters vorsätzlich den Staat in Höhe
dessen Besoldung.
Eine Prüfung der Homepage
www.karlheinzgrasser.at durch Verfassungsrechtsexperten Univ.-Prof. Heinz
Mayer (Hohes Haus vom 1.2.2004) hat ergeben, dass diese nicht privat und damit
Gegenstand der Vollziehung sei. Auch Staatssekretär Finz unterstützt diese
Rechtsmeinung im Zuge der umstrittenen Steuerprüfung durch eine Kommission des
Finanzministeriums: „Die Homepage hat nur dienstliche Zwecke erfüllt, weil sie
der Darstellung der Politik des Ministers gedient habe ... nur wenn er es für
private Zwecke benützt, wäre es ein steuerpflichtiger Sachbezug“ (APA 320 vom
11.7.2003).