Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 72

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des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes und aller anderen damit in Zusammenhang stehen­der Gesetze seit 4.2.2000.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­desministeriums für Finanzen, anderer Bundeseinrichtungen und der ÖIAG im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeit überprüfen.

Begründung:

Die Amtszeit von Finanzminister Mag. Grasser ist geprägt von der Verschwendung von Steuergeldern für externe Berater, dem unprofessionellen Abverkauf von Bundes­vermögen und regelmäßigen Verstößen gegen geltendes Recht. War es in der ersten Legislaturperiode von Schwarz-Blau möglich, dass inhaltliche Versagen des Finanz­ministers mit extrem teuren Maßnahmen der Persönlichkeitswerbung zu übertünchen, so wurde spätestens mit der Aufdeckung der Steuermalversationen rund um die Home­page des Finanzministers das System Grasser enttarnt: Immer wieder tauchen die selben Unternehmen auf den Honorarlisten des Finanzministers auf, Grassers persön­liche Freunde profitieren von seinem Ministeramt und bestehende Gesetze werden bewusst gebrochen.

Ebenso verursachen unversteuerte Spenden von Interessensvertretungen, die letztlich dem Finanzminister zufließen, begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der Amtsfüh­rung.

Homepage

In der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der SPÖ führte Finanzminister Grasser aus, dass seine private Homepage nicht mit Steuergeldern, sondern über Sponsoren finanziert wurde, diese Aussage trat die Affäre rund um den Verein zur Förderung der New Economy los. Mindestens 283.000 Euro wurden an diesen Verein, dessen Aktivi­täten sich im wesentlichen auf den Betrieb der KHG-Homepage beschränkt, durch die Industriellenvereinigung bezahlt. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte nicht exakt geklärt werden, wohin diese Mittel wirklich geflossen sind. Eine Erklärung des Vereinsvor­sitzenden und Kabinettchefs von Minister Grasser, wonach 208.000 Euro für die Er­stellung der Homepage verwendet wurden (laut NEWS vom 5.2.2004), erscheint höchst zweifelhaft, da der Marktpreis einer entsprechenden Homepage bei höchstens 25.000 Euro anzusiedeln ist. Gleichzeitig sind sämtliche bekannten Organe des Ver­eines zur Förderung der New Economy Dienstnehmer des Bundesministeriums für Fi­nanzen und es existieren Hinweise darauf, dass die Homepage selbst durch einen Mit­arbeiter des BMF serviciert wird. Minister Grasser schädigt durch eine entsprechende, dienstfremde Verwendung dieses Mitarbeiters vorsätzlich den Staat in Höhe dessen Besoldung.

Eine Prüfung der Homepage www.karlheinzgrasser.at durch Verfassungsrechtsexper­ten Univ.-Prof. Heinz Mayer (Hohes Haus vom 1.2.2004) hat ergeben, dass diese nicht privat und damit Gegenstand der Vollziehung sei. Auch Staatssekretär Finz unterstützt diese Rechtsmeinung im Zuge der umstrittenen Steuerprüfung durch eine Kommission des Finanzministeriums: „Die Homepage hat nur dienstliche Zwecke erfüllt, weil sie der Darstellung der Politik des Ministers gedient habe ... nur wenn er es für private Zwecke benützt, wäre es ein steuerpflichtiger Sachbezug“ (APA 320 vom 11.7.2003).

 


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