Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 73

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Nach den neuesten Aussagen Karl-Heinz Grassers wird diese Homepage von Vereins­mitgliedern betreut. Folgt man der Annahme, dass es sich um eine dienstliche Home­page handelt, erhebt sich die Frage, woher die Vereinsmitglieder, die nicht Mitarbeiter des Finanzministeriums sind, Informationen über die Tätigkeit des Ministeriums sowie des Ministers erhalten haben. Für den Umstand, dass Mitarbeiter des Finanzminis­teriums die Homepage betreuen, spricht, dass der Vereinsobmann und Kabinettchef Matthias Winkler auf Kosten des Bundesministeriums für Finanzen Presseaussendun­gen im Namen des Vereines über die APA in seiner Dienstzeit ausschickt und als Rückfragehinweis eine Telefonnummer und eine email-Adresse des Finanzministe­riums angibt.

Für den Steuerexperten Werner Doralt war das Verfahren der Kommission des BMF unter der Leitung von Staatssekretär Finz, dass dem New Economy Verein keine Steu­erpflicht bescheinigte, „gesetzwidrig“. In einer Aussendung am 2.2.2004 begründete Doralt diese Auffassung damit, dass ein „befangener Beamter daran teilgenommen hat“. Das Verfahren sei deshalb gesetzwidrig, weil es unter der Anleitung des stellver­tretenden Sektionschefs aus dem Finanzministerium, Dr. Peter Quantschnigg, statt­fand. Dieser ist einer der engsten Mitarbeiter des Ministers und war laut Doralt dem Minister unmittelbar unterstellt. Der Sektionschef als Rechnungsprüfer des Homepage-Vereines hätte sich für befangen erklären müssen. „Die Mitwirkung eines befangenen Beamten macht aber das ganze Verfahren gesetzwidrig“, argumentierte Doralt unter Berufung auf § 76 der Bundesabgabenordnung. Praktisch alle Experten widerspre­chen – so Doralt – der Rechtsauffassung Quantschnigg zugunsten des Ministers. Eine entsprechende Auffassung würde im Ergebnis dazu führen, dass Vereine und Kapital­gesellschaften überhaupt nicht der Schenkungssteuerpflicht unterliegen.

Nach Offenlegung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Vereines zur Förderung der New Economy steht fest, dass 240.328 Euro allein für die Erstellung der Home­page selbst verwendet wurden. Völlig unklar ist, warum 114.164 Euro an die Firma FirstInEx Internet Services AG bezahlt wurden, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Grundsätzlich erscheint es höchst unglaubwürdig, dass für die Erstellung einer Homepage, deren Kosten von Experten auf maximal 25.000 Euro geschätzt wer­den, ein derartig hoher Betrag an Unternehmen, zu denen nachweislich ein Nahever­hältnis des Ministers sowie des Vereinsobmannes besteht, bezahlt werden. Ebenso aufklärungsbedürftig ist eine weitere Spende der IV in Höhe von 75.000 Euro, die am 13. Juni 2003 „irrtümlicherweise“ auf das Vereinskonto einging und 11 Tage später – nach der dringlichen Anfrage zur Homepage am 12. Juni 2003 – rücküberwiesen wurde.

Honorare

Finanzminister Grasser vereinbarte für Vorträge Honorarzahlungen entweder direkt an seine Person oder an eine so genannte „KHG-Stiftung“. Eine entsprechende Stiftung war im Zeitpunkt der Zahlung dieser Honorare nicht existent und bis heute ist unklar, in welcher Form eine entsprechende Stiftung bzw. ein Fonds gegründet wurde. Laut News vom 5.2.2004 wurden Zahlungen von einem Dutzend Unternehmen an den Finanzminister veranlasst. Diese „Spender“ müssen nun dem zuständigen Finanzamt Auskunft über die steuerlichen Hintergründe dieser Honorzahlungen geben. Ähnlich gelagerte Fälle wurden durch die Finanzbehörden bisher klar als steuerbare Einkünfte erkannt. Durch Finanzminister Grasser wurden diesbezüglich aber keine Steuern abge­führt und es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Zahlungen von Mag. Gras­ser nachversteuert werden muss. Nach dem teilweisen Bekanntwerden der Einzahlun­gen auf den Karl-Heinz Grasser Sozialfonds muss festgestellt werden, dass durch Karl-Heinz Grasser lediglich 1.000 Euro eingebracht wurden, durch Grasser Freund Ernst Karl Plech, bei dem es sich um einen Profiteur dieser schwarz-blauen Bundesregie-


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