Die bereits mehrmals in Dringlichen Anfragen
dokumentierten Aufträge zeigen klar, dass verschiedene natürliche und
juristische Personen zu ähnlichen Themen beschäftigt wurden. Auch erscheint
die Heranziehung von privaten Auftragnehmern für Gesetzesvorbereitungen –
neben der enormen Kostenhöhe – als höchst bedenklich. Trotz
Rechnungshofkritik an den kostenintensiven und ergebnisarmen Vergaben an
externe Berater und für Werbekampagnen ohne Informationscharakter wurden durch
Finanzminister Grasser auch im Jahr 2003 vermehrt entsprechende Aufträge
vergeben.
Bundeswohnbaugesellschaften
Allein für die Vorberatung des bisher völlig
fehlgeschlagenen Projektes der Privatisierung von 5
Bundeswohnbaugesellschaften wurden durch Finanzminister Grasser 10,9 Mio.
Euro für Beratungskosten an externe Berater verschleudert, darunter Rechtsanwälte,
Universitätsprofessoren und die Lehman & Brothers Bankhaus AG, an die exakt
10,3 Mio. Euro an Beratungssalär gingen.
Auffällig an der Leistung von Lehman &
Brothers ist vor allem, dass diese in ihren Bewertungen nicht einmal die
offensichtlich anhängigen Verfahren hinsichtlich der Feststellung des
Gemeinnützigkeitsstatus eines Unternehmens in ihre Bewertungsüberlegungen
einbezogen haben. Durch das beauftragte Unternehmen wurden alle 5 Bundeswohnbaugesellschaften
als „gewerbliche Bauträger“ feilgeboten. Nunmehr steht fest, dass zumindest
eine Gesellschaft nach wie vor den Status einer gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaft nach dem WGG beibehalten hat – ein Irrtum, der
einerseits die Bewertung aller Unternehmen, andererseits das gesamte
Verkaufsverfahren völlig in Frage stellt. Der Finanzminister trägt
diesbezüglich die volle Verantwortung für die Kosten des fehlgeschlagenen
Verkaufsverfahrens, das nur einem Zweck dienen sollte: dem Abverkauf von
Bundesvermögen unabhängig von einer entsprechenden Erlösoptimierung.
ÖIAG-Gesetz
Die Veräußerung der Bundesanteile an der
ÖIAG ist ökonomisch in keiner Form begründbar. Das ÖIAG-Gesetz gebietet, bei
Privatisierungen die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft, der
ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die
Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen
(§7 ÖIAG-Gesetz 2000).
Mittels der Budgetbegleitgesetzgebung wurde
im §7 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz ein Zielkatalog für die Privatisierungsvorhaben
eingefügt, der wie folgt lautet: Die
Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen
führen und dadurch auch langfristig sichere Arbeitsplätze in Österreich
schaffen bzw. erhalten, möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer bringen, die
Entscheidungszentralen und die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der zu
privatisierenden Unternehmen wenn möglich in Österreich halten und den
österreichischen Kapitalmarkt berücksichtigen. Durch eine
Totalprivatisierung mittels Anteilsverkauf über die Börse wird keine einzige
Anforderung dieses Gesetzes erfüllt. Finanzminister Grasser, der mit dem
Vollzug des ÖIAG-Gesetzes betraut ist, ist durch diesen Verstoß gegen die
Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes seiner gesetzlichen Vollzugspflicht nicht
nachgekommen – eine Vorgangsweise, die erheblichen Schaden für die
Republik Österreich nach sich ziehen wird. Im Falle der Voest-Alpine AG liegt
der Erlös des Abverkaufes sogar unter dem Wert der Eigenmittel. Damit wurde
bewusst gegen die Zielsetzung der Erlösoptimierung im ÖIAG-Gesetz verstoßen.
Auch ist die Rolle des Finanzministers in
kolportierten Geheimabsprachen (Projekt „Minerva“), die den Zweck hatten, den
Börsenmechanismus außer Kraft zu setzen, höchst bedenklich und unbedingt zu
prüfen.