Kollege Öllinger! Ich bin durchaus dankbar, dass Sie auf das Langzeitgedächtnis der Pensionisten Bezug genommen haben. Im Jahre 1995 kam der berühmte Vranitzky-Brief, den mein Kärntner Fraktionskollege Dolinschek richtigerweise zitiert hat. 1996 kamen eine Pensionskürzung von 1,3 Prozent netto und die höchste Belastungsquote, die die Pensionisten bis dato in der Zweiten Republik hinnehmen mussten. Ich hoffe, dass das Langzeitgedächtnis – wie Kollege Öllinger gesagt hat – noch sehr lange funktioniert. Ich hoffe weiters, dass damit von jenen, die ein Langzeitgedächtnis besitzen, der hier im Original vorliegende Brief des Herrn Ambrozy dorthin verwiesen wird, wo er hingehört: zu Wahlversprechungen und zu Verunsicherungen, die im Substrat schlicht und einfach falsch sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das haben Sie geschrieben!)
Sehr geehrte Damen und Herren, man sollte auch nicht vergessen, dass die zitierten Selbstbehalte bei den Rezeptgebühren seit 1955 bestehen. Die Selbstbehalte für Heilbehelfe wie Brillen, orthopädische Schuheinlagen und so weiter bestehen seit 1955, die Selbstbehalte für Hilfsmittel wie Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle ebenfalls seit 1955, die Zuzahlung für Rehabilitationen seit 1996 – seit der Regierung Vranitzky –, die Zuzahlung für Kuraufenthalte seit 1996 – seit der Regierung Vranitzky – und die Einführung der Krankenscheingebühr seit 1997 – ebenfalls, nicht falsch geraten, seit der Regierung Vranitzky.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie heute viermal im Quartal zum Arzt gehen, dann kostet das, wie es seit 1997 eingeführt ist, 14,52 €. In Deutschland unter Rot-Grün kostet dasselbe 40 €. Ab 1. Jänner 2005 wird das für das ganze Jahr 10 € kosten, also 4,52 € weniger.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist ja von Seiten der Sozialdemokratie und der Grünen immer die Diskussion geführt worden, jene, die chronisch krank sind, gegenüber allen anderen Bevölkerungsgruppen zu entlasten. Jetzt, da sie entlastet werden – 14 € gegen 10 €, grob gesprochen –, sei das auf einmal eine Schlechterstellung.
Herr Kollege Gusenbauer, darf ich Ihre
Zahlen korrigieren? – Sie sind nicht sehr weit daneben gelegen, aber es
scheint mir doch wichtig, das für die Damen und Herren hier zu korrigieren: In
den achtziger Jahren gab es im Durchschnitt nicht 4 Prozent, sondern
3,5 Prozent Erhöhung – im Übrigen bei einer durchschnittlichen
Inflationsrate von 3,8 Prozent, Herr Kollege Gusenbauer (Abg. Scheibner:
Das hat er nicht dazu gesagt!) –, in den neunziger Jahren gab es im
Durchschnitt nicht 2,6 Prozent, sondern 2,3 Prozent Erhöhung bei
einer Inflationsrate von 2,4 Prozent. (Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrter Herr Kollege Gusenbauer! Das
hat dazu geführt, dass die von Ihnen immer wieder zitierte Aufbaugeneration
nach dem Zweiten Weltkrieg heute Ausgleichszulagenrichtsatzbezieherin geworden
ist. Die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende wurden von 2000 bis
2004 um 7,5 Prozent ohne und um 7,5 Prozent mit Alleinverdienerabsetzbetrag
erhöht. Der Richtsatz für Verheiratete wurde um 16,1 Prozent ohne
beziehungsweise um 15,1 Prozent mit Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht bei
einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,9 Prozent. (Abg.
Dr. Gusenbauer: Das stimmt nicht!)
Sehr geehrter Herr Kollege Gusenbauer, ich
bitte Sie, bei Ihren Zahlenspielereien zu berücksichtigen, wie die tatsächliche
Situation ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich bin Ihnen aber dankbar, Herr Kollege Öllinger, dass Sie die Pensionen mit knapp über 1 000 € angesprochen haben. Ich habe hier ein Beispiel mit genau 1 000 € Pension: Die Nettosteigerung von 2004 hat ohne Alleinverdienerabsetzbetrag 4,6 Prozent betragen, mit Alleinverdienerabsetzbetrag 4,4 Prozent. Richtig ist, dass es bei Pensio-