Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 45

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Haupt. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.52

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, sowohl hier im Hohen Haus als auch zu Hause vor den Fernsehapparaten! Hohes Haus! Der Nationalrat wird heute vermutlich mit den Stimmen der Regierungsparteien beschließen, dass ein Ausgleich bei den Pensionen bis 780 € erfolgen wird. Das will ich nicht als Erfolg verkaufen, sondern ich will es als Selbstverständlichkeit betrachten, dass ein Fehler, den wir gemacht haben, korrigiert wird – wenn wir ihn gemacht haben. (Abg. Parnigoni: Das ist Ihre Haltung!)

Die Absicherung des Gesundheitssystems durch die Erhöhung der Krankenversiche­rungsbeiträge ist die Ursache dafür, dass für „kleine“ Pensionistinnen und Pensionisten unvertretbare Zahlungen entstanden sind, die wir nunmehr – dankenswerter Weise – gemeinsam von Seiten der Regierungsparteien korrigieren werden.

Ich möchte den Damen und Herren Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern zu Hause und Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus, ein Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse vom 11. Juli 2001 von Dr. Schröder aus dem Büro des Generaldirektors Brenner nicht vorenthalten:

„Trotz eines relativ gleichbleibenden Gesamtstandes der Zahl der bei der Wiener Gebietskrankenkasse krankenversicherten Pensionisten im Zeitraum 1990 bis 1999 haben die Reduktion des Beitragssatzes, zusätzliche Leistungen sowie eine Verstär­kung der Nachfrage nach den Leistungen der Krankenversicherung zu einem Absinken von 69,35% im Jahr 1990 auf 38,55% im Jahr 1999 geführt.“

Ich zitiere weiter: „Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der Kasse scheint es geboten, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Pensionisten nicht weiter fortschreitet.“

Und weiters: „Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2001 die Anregung der Kontrollversammlung zur Kenntnis genommen und das Büro beauftragt, geeignete Schritte zur Umsetzung dieser Anregung in die Wege zu leiten.“ – So weit, sehr ge­ehrte Damen und Herren, die Wiener Gebietskrankenkasse dazu.

Ich glaube, dass auch das Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse vom 3. Juli 2001, das diesen Vorstandsbeschluss meinem Hause übermittelt hat, bezüglich dieses Punktes nachlesenswert ist:

„Eine künftig wachsende Gruppe von Versicherten, nämlich die Pensionisten, nimmt überproportional Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch, ohne dass dies beitragsseitig Berücksichtigung findet.“

Sehr geehrter Herr Kollege Gusenbauer, bei Ihnen weiß offensichtlich die eine Hand nicht, was die andere Hand will. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Anders ist dieses Schreiben des Kollegen Brenner, der – wenn ich das rich­tig aus meiner politischen Laufbahn zurückverfolgen kann – einmal auch Mitglied der Gewerkschaft Metall war, nicht zu begreifen. Die Beschlusslage der Wiener Gebiets­krankenkasse im Jahre 2001 und die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt – auch nach parteipolitischen Gesichtspunkten – keine Mehrheit für irgendeine der Regie­rungsparteien in diesem Vorstand. Daher, Herr Kollege Gusenbauer, sollten Sie viel­leicht mit Ihren Genossen in Wien ein ernstes Wort über die unterschiedlichen Be­trachtungsweisen sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


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