Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 50

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sichergestellt, dass die Pensionisten durch die Inflation keinen realen Einkommensver­lust erleiden.

Im Jahre 2004 gab es dann eine Krankenversicherungsbeitragserhöhung, die ich nach der Rede meiner Kollegin Wendl nicht mehr hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, aber auch nicht ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung zu begründen und auszuführen brauche.

Das heißt: weiterhin voller Zugang für Ausgleichszulagenbezieher zum Gesundheits­system ohne Kosten, aber nicht nur zum Gesundheitssystem, sondern auch zu den Errungenschaften des medizinischen Fortschritts.

Das heißt: Mehr als die Hälfte aller Pensionsbezieher bekommen den notwendigen Krankenversicherungsbeitrag ausgeglichen. Das heißt aber auch – die Entwicklung der Ausgleichszulage zeigt dies; ich habe hier eine Statistik des Hauptverbandes –, dass es trotzdem eine weitere, über die Pensionserhöhung hinausgehende Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes gibt.

Die Pensionen sind zwischen 2000 und 2003 um rund 3 Prozent gestiegen, der Aus­gleichszulagenrichtsatz um 8,9 Prozentpunkte, für Ehepaare um 14,2 Prozentpunkte. Trotzdem ist die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher, obwohl stärker erhöht wurde, es also eigentlich mehr sein müssten, kleiner geworden – und das vor dem Hintergrund von mehr Pensionisten.

Das, meine Damen und Herren, ist erfolgreiche Sozialpolitik und nicht Pensionsraub! Überlegen Sie sich das noch einmal und stimmen Sie unserem Antrag auf Pensions­erhöhung zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.14

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Sburny. Gleiche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.14

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Tancsits, das, was heute hier mit den Stimmen der Fraktionen von ÖVP und FPÖ be­schlossen werden wird, ist natürlich keine Pensionserhöhung, sondern das ist eine Einmalzahlung, und wenn Sie damit kaschieren wollen, dass die niedrigen Pensionen tendenziell immer niedriger werden und die hohen immer höher, dann wird Ihnen das damit nicht gelingen. Das ist eine Einmalzahlung, die strukturell überhaupt nichts ändert, die nächstes Jahr auf eine eventuelle Pensionserhöhung nicht angerechnet wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Diese Einmalzahlung aus einem Ihrer Härtefonds ist gut für all jene, die dieses Geld sehr dringend brauchen, sie ändert aber nichts an der strukturellen Benachteiligung durch niedrige Pensionen. Diese Benachteiligung durch niedrige Pensionen ... (Abg. Wittauer: Warum stimmen Sie dann nicht zu?) Hören Sie mir zu, ich erkläre es Ihnen gerade!

Die Benachteiligung durch niedrige Pensionen bleibt aufrecht, und die Lücke zwischen den Niedrigstpensionen und den Höchstpensionen klafft immer weiter auseinander. Daran ist Ihre Politik schuld und das, was Sie als Pensionsgesetz beschlossen haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Sie versuchen mit dieser Einmalzahlung zu kaschieren, dass Ihre so genannte Pen­sionsreform eine Maßnahme ist, die Menschen mit niedrigen Pensionen weiterhin benachteiligt, während sich Besserverdiener über Privatpensionen absichern können. Damit zerstören Sie das Umlageprinzip – zu diesem Thema kommen wir dann noch


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