Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 85

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 402 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist das mit Mehrheit angenommen.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungs­vorlage (385 d.B.): Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) (408 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungs­vorlage (386 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage (409 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

 


14.27

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Gäste aus Krems! Eine Wochenzeitung hat zu Beginn des Jahres 2004 getitelt: „Mit den Faktoren für Erfolg in das neue Jahr.“ – Unter den Erfolgsfaktoren rangierte im Erfolgsplaner Weiterbildung, das heißt „Fitness im Kopf, Fitness im Körper“ ganz oben. Dieses Anliegen ist der Bundesregierung wichtig, dieses Anliegen ist dem Hohen Haus sehr wichtig, und so bin ich froh darüber, dass wir heute ein Gesetz verabschieden können, das die Weiterbildung sehr viel wichtiger und ernster nimmt als bisher.

Mit dem Donau-Universitätsgesetz rückt eine Weiterbildungseinrichtung, die einen spe­zifischen Status genießt, in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Aus dem ursprünglichen Universitätszentrum für Weiterbildung wird jetzt eine Universität: die Donau-Universität Krems. Ihre spezifische Aufgabe ist die Durchführung von Universitäts-Lehrgängen. Damit grenzt sich diese Universität von einer anderen Universität traditioneller Art ab, welche Magister-Studien, Doktorats-Studien, Habilitationen oder die Möglichkeit dazu anbietet. Darin liegt der spezifische Charakter der Donau-Universität.

Das Neue, das wir heute beschließen werden, ist, dass diese Universität deshalb zur Universität wird, indem sie auf den Säulen des Universitätsgesetzes 2002 basiert. Ich bin sehr froh darüber – wenn ich mich auf den Ausschuss berufe –, dass wir mit einer großen Zustimmung rechnen können und dass alle Parteien hier in diesem Haus damit indirekt das Universitätsgesetz 2002 für wichtig und gut halten.

Meine Damen und Herren! Lob ist auszusprechen all jenen jungen Leuten und Erwach­senen, die sich an der Universität in Krems nach der ersten Phase ihrer wissenschaft­lichen Ausbildung der wissenschaftlichen Weiterbildung widmen beziehungsweise be­reits gewidmet haben. Und es sei daran erinnert, wie schnell diese Donau-Universität zu einer Erfolgsgeschichte wurde: 1994 hat sie unter einem ÖVP-Wissenschaftsminis-


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