Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 95

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7. Ist Ihrer Rechtsauffassung nach durch die Überweisung der 10 000 Euro eine Steu­erpflicht entstanden?

8. Wer war der Treugeber und damit der Eigentümer der Einlage?

„karlheinzgrasser.at“

9. Am 28. Jänner 2004 hat Staatsekretär Finz im Plenum des Nationalrats klar gestellt: „Das Finanzamt hat eindeutig festgestellt, dass die Homepage nicht der Person Karl Heinz Grasser als Privatperson dient, sondern sie dient dem Finanzminister in seiner Funktion als Politiker. Daher jetzt ein Vergleich: Wenn ein Dienstgeber seinem Be­diensteten ein Kraftfahrzeug gibt und sagt, dass er es nur für dienstliche Zwecke benützen darf, dann ist keine Steuer zu zahlen, weil er es eben nur für die dienstlichen Zwecke benützt. Wenn er es jedoch zusätzlich auch für private Zwecke benützen kann, dann ist eine Steuer zu bezahlen.“ Sind Sie in dieser Frage derselben Auffassung wie Ihr Staatsekretär?

10. Sie selbst haben am 12. Juni 2003 im Plenum erklärt: „Natürlich ist diese Home­page privat.“ Besteht damit (nach Finz) eine Steuerpflicht?

11. Staatsekretär Finz stützt seine Rechtsmeinung auf „Gutachten“. Sind Sie bereit, diese Gutachten dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen?

12. Wann haben Sie die Organe des Vereins zur Förderung der New Economy er­mächtigt, Sie als Vereinszweck zu führen?

13. Wann haben Sie die Organe des Vereins zur Förderung der New Economy er­mächtigt, die Homepage des Vereins unter Ihrem Namen zu führen?

Ihr Staatssekretär haben am 28.1.04 im Nationalrat folgende Erklärung abgegeben:

„Der Finanzminister hat mir zur gleichen Zeit den Fall total abgetreten, und zwar schrift­lich, mit einem Aktenvermerk. Dieser Aktenvermerk wurde der Steuersektion bekannt gegeben. Es war ab diesem Zeitpunkt der Steuersektion klar, dass nur ich in dieser Sache weisungsberechtigt bin.“

14. Was ist die Rechtgrundlage dieser „totalen“ Abtretung eines „Falles“?

15. Ersetzt die „totale“ Abtretung eines Falles das für Weisungsfreistellungen gem Art. 20 B-VG erforderliche Verfassungsgesetzt?

16. Teilen Sie die Auffassung, dass es Ihnen als oberstes Organ der Vollziehung jeder­zeit rechtlich möglich ist, trotz „totaler“ Abtretung eines Falles, weiterhin Ihrem Staats­sekretär und jedem/r MitarbeiterIn Ihres Ressorts jederzeit Weisungen erteilen zu können?

Homepage Bundesministerium für Finanzen

17. War Ihnen bekannt, dass Ihr Vater Karl Grasser ein Aktienpaket von FirstInEx besaß?

18. Wie kommt ein Experte für Klagenfurter Kraftfahrzeuge auf die Idee, Anteile an einem New Economy-Unternehmen, das gerade einen Auftrag des Finanzministeriums erhalten hat, zu erwerben?

19. Haben Sie Ihrem Vater den Kauf von FirstInex empfohlen?

20. Warum haben Sie die Öffentlichkeit falsch informiert, indem Sie erklärten, dass die Vergabe der Neugestaltung der BMF Homepage an FirstInEx im Ständigen Unteraus­schuss der Rechnungshofausschusses behandelt wurde?

21. Auf welcher Rechtgrundlage wurde entschieden, ein zweistufiges Vergabeverfah­ren zu wählen?

 


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