Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 94

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Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rücktrittsgründe (1484/J)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zur dringlichen Behand­lung der schriftlichen Anfrage 1484/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

In immer kürzeren Abständen tauchen neue Hinweise auf Verstrickungen des Bundes­ministers für Finanzen in dubiose und zum Teil strafrechtlich bedenkliche Vorgänge auf. Sowohl der Bundeskanzler als auch der Landeshauptmann von Kärnten nützen ihre Positionen, um den längst rücktrittsreifen Minister zu stützen und zu decken.

Um weiteren Schaden durch den Missbrauch der Funktion, die Begünstigung nahe stehender Personen und Firmen und die ständige Falschinformation der Öffentlichkeit abzuwenden, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

„Sozialfonds“

An allen Handlungen im Zusammenhang mit dem Karl Heinz Grasser-Sozialfonds (Aquirierung der „Spenden“, Intervention in der Finanzprokuratur, Überweisung von New-Economy-Geldern) waren mit Mathias Winkler, Fritz Simhandl und Josef Christl Mitglieder des Kabinetts des Finanzministers wesentlich beteiligt. Alle drei sind gegen­über den „spendenden“ Instituten nicht als Privatpersonen, sondern als Mitarbeiter des Kabinetts und damit im Namen des Ministers aufgetreten. Damit handelt es sich beim folgenden Fragenkomplex eindeutig um einen Gegenstand der Vollziehung.

1. Auf wessen Veranlassung hat Dr. Josef Christl aus dem Kabinett des Bundesminis­ters für Finanzen der verantwortlichen Mitarbeiterin der Bank Austria mitgeteilt, dass der Finanzminister seinen Vortrag bei der Bank Austria CAS Investorenkonferenz in Kitzbühel am 23. Jänner 2003 nur dann halten werde, wenn dafür eine „Spende“ auf sein Konto überwiesen würde?

2. An welchen bedürftigen Empfänger wurde die „Spende“ der Bank Austria direkt weitergeleitet?

3. Hat der Bundesminister für Finanzen oder der Privatmann Karl Heinz Grasser von Dr. Georg Weissmann zur Sammlung von „Spenden“ wie dieser ein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank einrichten lassen?

4. Hat ein Mitglied des Kabinetts der Bundesministers für Finanzen die Überweisung von 10 000 Euro vom Verein zur Förderung der New Economy auf das Weiss­mann/Grasser-Treuhandkonto in seiner Dienstzeit veranlasst? Wenn ja welches?

5. Sektionschef Dr. Nolz ist Rechnungsprüfer des Vereins zur Förderung der New Eco­nomy. Als Rechnungsprüfer muss Dr. Nolz als sachkundigem Beamten klar gewesen sein, dass es sich um eine rechtlich zweifelhafte Überweisung handelte. Ist ein Be­amter des Finanzministeriums verpflichtet, bei Verdacht auf derartige widmungswidrige Verwendung (Verdacht der Untreue) von Vereinsgeldern verpflichtet, die zuständigen (Finanz)Strafbehörden zu verständigen?

6. Hat SC Dr. Nolz die (Finanz)Strafbehörden in dieser Causa verständigt?

 


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