Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 93

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man muss das Budget gesamthaft sehen, und es ist ein neues Denken, das mit diesem neuen Universitätsgesetz gefordert wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Donau-Universität Krems ist zu sagen, dass wir uns sehr wohl und sehr intensiv den Kopf darüber zerbrochen haben, welche Rolle, welche Aufgabe die Donau-Univer­sität haben soll. Hätten wir uns nicht den Kopf darüber zerbrochen, dann hätten wir gesagt, das soll eine Universität wie jede andere sein. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Zusammen mit dem Land Niederösterreich sind sehr intensive Planungen vorge­nommen worden, es sind Gutachten von Experten eingeholt worden, und es wurde Folgendes für die Donau-Universität Krems festgelegt: die Entwicklung und Durchfüh­rung von Universitätslehrgängen, die wissenschaftliche Forschung zur Unterstützung der Lehre an den Universitätslehrgängen, die Entwicklung zu einem mitteleuropäischen Kompetenzzentrum – eine ungeheuer reizvolle Aufgabe in einem Europa, das größer wird, wo am 1. Mai unsere Nachbarländer zur Europäischen Union dazu kommen –, die Berücksichtigung neuer Lehr- und Lernformen, insbesondere der Fernlehre, und der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitäts- und Leistungssteige­rung, nämlich im Bereich der Erwachsenenbildung, des lebensbegleitenden Lernens.

Wir haben gerade deshalb, weil lebensbegleitendes Lernen, weil Weiterlernen im Laufe der beruflichen Tätigkeit so notwendig ist, diese Donau-Universität Krems ganz klar nach diesen neuen Herausforderungen positioniert, die auch innerhalb der EU eine ganz bedeutende Rolle spielen. Das ist die neue und ganz wichtige Aufgabe für diese moderne Weiterbildungsuniversität in Krems. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir haben mit diesem Gesetz natürlich die Anpassung an das Universitätsgesetz 2002 vorgenommen. Wir haben die qualifizierte Mitsprache. Ich glaube, das wird immer wieder verwechselt: Mitbestimmung und Mitsprache. Das Problem an der Universität in Wien war, dass es keine offizielle Studentenvertretung gegeben hat, die bereit war, echt sachinhaltlich zu diskutieren. Ich bin dem Vorsitzen­den des Universitätsrates, den Sie von der SPÖ für sich reklamiert haben, sehr dankbar, dass er erkannt hat, dass der Weg des Demonstrierens für die Jugend nichts bringt, und dass er die Jugend dazu gebracht hat, an den Verhandlungstisch zu gehen und in konstruktiver Weise mit dem Rektor eine gute Lösung zu finden. – Das ist die Rolle, die ich mir schon öfter von Vertretern (in Richtung SPÖ) Ihrer Fraktion auch in dieser Diskussion gewünscht hätte.

Meine Damen und Herren! Die Universitäten gehen in ein neues Jahrhundert mit einem neuen Gesetz. Wir wenden dieses Gesetz jetzt auch auf die Donau-Universität Krems an. Wir positionieren sie im Feld des lebensbegleitenden Lernens. Wir positionieren sie in dieser neuen Herausforderung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, in die­ser neuen Herausforderung, die auch das große gemeinsame Mitteleuropa uns bringt. Ich freue mich sehr, dass alle Fraktionen dieses Hauses dieser Gesetzesvorlage betreffend Donau-Universität Krems zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.59

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr – das ist in 1 Minute – stattfinden kann.

 


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