Es geht nicht an, meine Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Regierungsfraktionen, dass Abgeordnete dazu verurteilt werden, detektivische Kleinarbeit zu leisten. Werden wir als Detektive bezahlt? Dafür gibt es ausgelagerte Büros. (Abg. Dr. Mitterlehner: Von euch, oder was? Habt ihr so etwas?) Herr Kollege! (Abg. Mag. Molterer: Eine berechtigte Frage!)
Ich bin sehr für die Selbständigen, auch für die New Economy, und wenn sich in diesem Bereich gute Büros entwickeln, ist dagegen überhaupt nichts zu sagen. Nur ich möchte nicht, dass sie auf meine Kosten und auf Kosten der Steuerzahler bezahlt werden, um auf den Unsinn des Finanzministers draufzukommen. Das finde ich übertrieben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ausnahmsweise werden wir heute auch Staatssekretär Finz ein bisschen stärker in unsere Betrachtungen einbeziehen – Staatssekretär Finz, der derzeit mindestens drei, nicht Ämter, aber Funktionen bekleidet: Er ist Staatssekretär, treuer Diener seines Herrn in der Himmelpfortgasse. Er ist außerdem Obmann der Wiener ÖVP – oder nicht, Herr Kollege Molterer? Schon, oder täusche ich mich? (Abg. Mag. Molterer: Wissen Sie das nicht?) – Na ja, man verliert ja leicht die Übersicht bei der Wiener ÖVP. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: So wenig interessieren Sie sich für Politik?) – Sagen Sie es: Ist er es, der Herr Staatssekretär? Also er ist es, danke! Und schließlich ist er Kandidat für die Präsidentschaft im Rechnungshof. Bis heute wurde das nicht dementiert, nicht von der ÖVP, von der FPÖ vielleicht, da gibt es schon Anzeichen, jedenfalls nicht von Staatssekretär Finz selber.
Staatssekretär Finz gab gestern, am 24. Februar, der „Kleinen Zeitung“ ein Interview, und darin zeigt er sich ein bisschen böse über diesen kommenden Misstrauensantrag und sagt: „Abgesehen von der Frage, ob ein Misstrauensantrag gegen einen Staatssekretär möglich ist.“
Herr Kollege Molterer, seien Sie so lieb und machen unseren amtierenden Staatssekretär einmal auf Artikel 78 Abs. 2 der geltenden Bundesverfassung aufmerksam! Da steht nämlich zu lesen, dass Staatssekretäre „in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden“. – „Scheiden“, damit ist ja nicht nur „verscheiden im Amt“ gemeint und dann sozusagen im Holz hinaus, sondern auch alle anderen Austrittsgründe. (Abg. Mag. Molterer: Wünschen Sie ihm das?) – Nein, überhaupt nicht! Ich sage nur: „bestellt werden und aus dem Amt scheiden“ wie die Bundesminister.
Dem tritt naturgemäß auch, weil es ja eine Verfassungsbestimmung ist, § 55 unserer Geschäftsordnung bei. Ich empfehle, Herr Kollege Molterer, den Kommentar „Atzwanger/Zögernitz“ zu lesen, auch Fußnote 4 zu § 55 zu lesen: „Misstrauensvoten sind auf Grund des Artikel 78 Abs. 2 B-VG auch gegen Staatssekretäre zulässig“. – Vielleicht können wir das wenigstens abhaken. Im Übrigen hat sich die Präsidialkonferenz vor 13 Jahren mit dieser Frage bereits beschäftigt.
Herr Staatssekretär Finz! Der Artikel in der „Kleinen Zeitung“ ist überschrieben mit: Ich bin sicher kein Weißwäscher. Sie beziehen sich auf ein Interview von mir. Ich kann Sie beruhigen, ich finde auch, Sie sind kein Weißwäscher, absolut. Das Originalzitat von mir lautet nämlich: Es reicht einfach, was „Staatssekretär Finz an hilflosen und albernen Versuchen der Weißwäscherei für Grasser aufgestellt hat“. – „Standard“ vom vergangenen Montag. (Abg. Dr. Jarolim: Da haben Sie völlig Recht!) „Versuchen“, erfolglosen „Versuchen der Weißwäscherei“! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
„Weißwaschen“ heißt laut Lexikon, dass Schmutz abgewaschen wird und man nachher sozusagen weiß und rein ist. Davon kann im konkreten Fall überhaupt keine Rede sein.