Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 105

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nach § 27 des Bundesstiftungs- und Bundesfondsgesetzes für zulässig erklärt hat und eben den ehemaligen Präsidenten der Notariatskammer, Dr. Georg Weißmann, zum Stiftungskurator bestellt hat.

Dr. Weißmann hat offen gelegt, wer die wesentlichen Spender dieses Sozialfonds sind – damit komme ich auch, sozusagen vorweg, zur Frage 2 der Anfrage. Es wurde aufgelistet – Ihnen ist das sicherlich bekannt –: Der Österreichische Raiffeisenverband hat 10 000 € gespendet. Die Bank Austria Creditanstalt, die in der Anfrage hinterfragt wurde, hat 7 500 € gespendet. Und es ist noch eine Reihe von anderen Spendern – in Summe knapp 60 Spender –, die sich da sozial engagieren: sozial engagieren, meine Damen und Herren, für in Not geratene Kinder – das ist der Zweck dieses Sozialfonds. Es sind das gesamte Fondsvermögen und die Erträgnisse mildtätigen beziehungs­weise humanitären Aufgaben gewidmet.

Es gibt hier ein, so glaube ich, sehr reputierliches Kuratorium mit Dr. Weißmann an der Spitze, mit unserer von allen sehr geschätzten Ski-Legende Franz Klammer, der selbst eine Franz-Klammer-Sozialstiftung hat, mit SOS-Kinderdorf-Förderin Dr. Martina Maut­ner Markhof, mit dem bekannten Kinderpsychologen Professor Friedrich – gerade deshalb, weil Kinder im Mittelpunkt dieses Sozialfonds stehen, ist es, denke ich, sehr wichtig, dass wir ihn gewinnen konnten – und auch mit der Stadträtin Karin Landauer, die ihr ganzes Leben lang schon sehr stark sozial engagiert ist.

Insofern, meine Damen und Herren, gibt es hier nichts zu verheimlichen. Dieser Sozial­fonds mit seinen Spendern wurde offen gelegt. Und ich möchte noch einmal dazu sagen – weil man mehrfach versucht hat, auch das zu kriminalisieren und ins falsche Eck zu rücken –: Ich bedanke mich bei allen fast 60 Spendern, die für Kinder, die in Not geraten sind, etwas tun – und ich lasse mir dieses soziale Engagement weder von den Grünen noch von sonst jemandem verbieten. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Sozialengagement. Sie können mich hundertmal fragen, Sie können hundertmal kriti­sieren – ich werde bei diesem sozialen Engagement bleiben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zur Frage 1, deren Beantwortung ich jetzt nachholen darf, darf Ihnen Folgendes vor­lesen: Ich habe Dozent Christl, der ja mit Ihrer Frage 1 hinterfragt wurde, um eine Stellungnahme gebeten. Ich darf im Folgenden daraus zitieren:

Zur heutigen Dringlichen Anfrage der Grünen an Finanzminister Grasser darf ich wie folgt festhalten:

Es ist die Unwahrheit, dass ich verlangt hätte, eine Spende auf ein Konto von Finanz­minister Grasser zu überweisen. Richtig ist, dass auf die Möglichkeit einer Spende für soziale Zwecke hingewiesen wurde.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme: Dozent Dr. Josef Christl. – Ende des Zitats.

Die Frage 2 habe ich bereits beantwortet.

Zu den Fragen 3 und 8 darf ich sagen, dass dies Fragen sind, die nicht Gegenstand der Vollziehung sind und daher nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG unterliegen. Es sind außerdem Fragen, die Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind. Ich möchte aber trotzdem erwähnen, dass ich nie und zu keiner Zeit für das Konto zeichnungs- und verfügungsberechtigt war.

Zur Frage 4:

Gemäß den Statuten des Vereins unter Grundlage des Vereinsgesetzes sowie den Be­schlüssen der zuständigen Vereinsorgane hat der Verein die erwähnte Spende an den Sozialfonds überwiesen. Diese Spende wurde gemäß dem Vereinsgesetz, den Statu-


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