Diese Homepage ist privat, weil sie die
Homepage eines privaten Vereins ist. Sie ist aber natürlich nicht
die private Homepage des Karl-Heinz Grasser (ironische
Heiterkeit des Abg. Dr. Cap),
sondern sie dient Karl-Heinz Grasser in der Funktion als Finanzminister. (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe bei den Grünen und der SPÖ: Ach so!)
Daher ein sehr einfacher Zusammenhang: Private Homepage, weil Homepage eines
privaten Vereins. (Abg. Öllinger: So einfach geht das!)
Zur Frage 11:
Es wurden alle diese Gutachten der
Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Sie wurden auch den Finanzbehörden
zur Verfügung gestellt. Ich stelle selbstverständlich diese Gutachten, wenn der
Rechnungshof das wünscht – zumal der Präsident des Rechnungshofs ja auch
angekündigt hat, hier eine Prüfung vorzunehmen –, auch diesem zur
Verfügung. (Abg. Öllinger: Uns! Uns! Wir wollen sie!) – Herr Abgeordneter Öllinger,
der Rechnungshof ist meines Wissens das Kontrollorgan des Parlaments. Ich
stelle daher, wenn dieses Kontrollorgan objektiv prüft – woran ich keine
Sekunde zweifle (Abg. Öllinger: Zeigen Sie die Gutachten
uns!) –, selbstverständlich diese Gutachten nicht nur allen
zuständigen Behörden, sondern auch dem Rechnungshof, der prüft, zur Verfügung. (Abg. Öllinger:
Nein! Uns, jetzt! Wir wollen sie sehen!)
Ich darf darüber hinaus zu diesem Fragenkomplex 9 bis 11 noch Folgendes ausführen und darf mich dabei auf Aussagen von Staatssekretär Dr. Finz beziehen, der ja damals, als diese Frage von Ihnen releviert wurde, die Inhalte und Antworten der zuständigen Finanzämter auf das Auskunftsersuchen des Vereins und von mir entsprechend in der Öffentlichkeit dargestellt hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) Ich tue das also mit einem sinngemäßen Zitat des Staatssekretärs Alfred Finz, wobei ich betonen möchte: Die Finanzämter sind erst tätig geworden, weil sowohl der Verein als auch ich selbst proaktiv tätig geworden sind und gesagt haben: Bitte, gebt uns hier eine entsprechende Rechtsauskunft, bevor noch irgendeine Anzeige oder sonst etwas eingebracht worden ist. – Ich führe im Folgenden an, was Alfred Finz ausgeführt hat:
„Hinsichtlich des Vereins zur Förderung der
New Economy wurde in Bezug auf die Schenkungssteuer Folgendes festgehalten: Der
Verein zur Förderung der New Economy ist auf Grund der Statuten und der
tatsächlichen Geschäftsführung nicht gemeinnützig, die Zuwendungen der
Industriellenvereinigung wären daher nicht von der Schenkungssteuer befreit.
Weiters wird ausgeführt: Es liegt allerdings weder eine Schenkung noch eine
freiwillige Zuwendung vor, weil es an der Schenkungsabsicht fehlt.“ (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.)
Und weiters: „Diese fehlt deshalb, weil die Industriellenvereinigung die Zuwendung im Rahmen ihres Statutenauftrages getätigt hat. Im Ergebnis besteht daher keine Schenkungssteuerpflicht.
Zur Körperschaftsteuer wird in diesem Überprüfungsergebnis ausgeführt: Grundsätzlich ist der Verein zur Förderung der New Economy mangels Gemeinnützigkeit körperschaftsteuerpflichtig. Die Zuwendung der Industriellenvereinigung an den Verein ist allerdings nicht steuerpflichtig“ (Abg. Öllinger: Ach ja!) „, weil der Verein der Industriellenvereinigung keine Gegenleistung erbracht hat.“ (Abg. Öllinger: Das trauen Sie sich noch vorzulesen! „Grundsätzlich steuerpflichtig“!) „Sonstige körperschaftsteuerpflichtige Tätigkeiten des Vereins konnten nicht festgestellt werden.
Dritter Punkt: die Umsatzsteuer. Der Verein
zur Förderung der New Economy ist grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig,
besagt das Ergebnis.“ (Abg. Sburny: Aber in dem Fall nicht!)
Ich zitiere: „Die hier geflossenen Zuwendungen sind jedoch mangels Vereinbarung einer Gegenleistung nicht umsatzsteuerpflichtig.“