Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 109

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sorgung bestimmter Aufgaben betrauen. Diese Aufgaben besorgt der Staatssekretär in eigenem Namen, er nimmt daher eigene Kompetenzen war. Die Verfassung hat jedoch die Ministerverantwortlichkeit durchgängig geregelt.

In der konkreten Angelegenheit war es mir wichtig, möglichst rasch im Rahmen der Verfassung die größte Transparenz, die größtmögliche Unabhängigkeit und Distanz zu wahren. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Professor, dass es theoretisch im Sinne der Ver­fassung möglich gewesen wäre, Weisungen zu erteilen, betone aber ausdrücklich, dass es praktisch völlig denkunmöglich gewesen wäre. Außerdem ist es nachvollzieh­bar und beweisbar, dass es weder von mir noch von Alfred Finz noch von sonst jemandem in dieser Frage eine Weisung gegeben hat.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Erstens darf ich sagen, dass diese Fragen nicht Gegenstand der Vollziehung sind, da­her nicht dem Fragerecht gemäß § 90 Geschäftsordnungsgesetz unterliegen. Und ich möchte Sie um etwas ersuchen, Herr Professor Van der Bellen: Man kann mir die 12. oder 13. oder 14. Anfrage stellen und mehrere Misstrauensanträge, aber ich bitte Sie, dass Sie meine Familie aus dieser parteipolitischen Kampagne herauslassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: ... nicht möglich!)

Zur Frage 20:

Ich habe in einem Interview gesagt, dass sämtliche Vergaben des Jahres 2002, die so genannten Repräsentationsausgaben, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und vieles andere mehr vom Rechnungshofunterausschuss überprüft wurden. Die angesprochene Vergabe an die Firma FirstInEx war nicht Diskussionsgegenstand im Rechnungshof­unterausschuss. Dies wurde gegenüber der Zeitschrift „News“ bereits von mir richtig gestellt.

In seinem Prüfungsbericht stellt der Rechnungshof zusammenfassend fest, dass die Zuschlagsentscheidung in jedem Fall den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprach, dass das Auswahlverfahren dem Bundesvergabegesetz entsprach, Bewer­tung und die Beschlussfassung ausreichende Transparenz aufwiesen und die Unter­nehmen die Werkleistungen vertragskonform erbrachten. Der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht entsprechende Initiativen zur Budgetstrukturierung, -restrukturie­rung und zur Verwaltungsreform ausdrücklich begrüßt.

Zur Frage 21:

Im BMF wird als Rechtsgrundlage immer das Bundesvergabegesetz in der jeweils geltenden Fassung angewendet.

Zur Frage 22:

Nein. Es gab Hearings mit entsprechenden Präsentationen.

Zur Frage 23:

Ausgeschrieben wurden die Neukonzeption, die Neugestaltung, die Reduktion und der Betrieb der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Zur Frage 24:

Die Kommission bestand aus fünf fachlich-inhaltlich zuständigen Mitabeitern des Bun­desministeriums für Finanzen. (Abg. Öllinger: „Die Namen“ steht in der Anfrage!) – Ich habe schon an anderer Stelle gesagt, dass ich das aus datenschutzrechtlichen Grün­den nicht bekannt geben kann. (Abg. Öllinger: Nein, das geht nicht! – Abg. Schieder: Das ist keine Datenschutzfrage! – Abg. Öllinger: Das geht nicht! Das ist inakzepta-


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