bel!) – Wir haben diese Dinge im Rechnungshofunterausschuss zum
Beispiel bekannt gegeben, weil der Rechnungshofunterausschuss entsprechend
vertraulich arbeitet. (Abg. Schieder: Ja, aber eine Person
unterliegt in ... nicht dem Datenschutz! ...!) Im Plenum habe ich
auch auf andere Fragestellungen bei Dringlichen Anfragen keine konkreten Namen
bekannt gegeben. (Abg. Brosz: War Winkler dabei? – Abg. Bures: Den Winkler haben Sie als
Auskunftsperson abgelehnt!)
Zur Frage 25:
„Wer war Leiter der Vergabekommission?“ – Es war ein Mitarbeiter der IT-Sektion.
Zur Frage 26:
Von den Mitgliedern der Kommission wurden die Angebote anhand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Der Zuschlag erfolgte auf Grund der Ermittlung des besten Angebotes.
Zur Frage 27:
Hat es Qualitätskriterien wie Referenzprojekte gegeben? – Ja, die hat es gegeben.
Zur Frage 28:
Ja. Es lagen Referenzprojekte vor. (Ruf bei den Grünen: Welche?)
Zur Frage 29:
Die Firma FirstInEx erzielte
373 Punkte, der Zweitgereihte 357 Punkte und der Drittgereihte 279
Punkte. (Abg. Dr. Cap: Pech! – Abg. Dr. Gusenbauer: Das war aber knapp!)
Zur Frage 30:
Zugeschlagen wurden die Teilleistungen Neukonzeption und Neugestaltung. – In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich ausführlich zu diesem Thema Stellung genommen habe, und zwar bei folgenden Gelegenheiten: zuletzt am 13. Feber dieses Jahres in einer Dringlichen Anfrage des Bundesrates, weiters in einer Dringlichen Anfrage am 22. Oktober letzten Jahres, in parlamentarischen Anfragen vom 5. Dezember letzten Jahres, 8. Oktober letzten Jahres, 14. Oktober letzten Jahres, 15. Oktober letzten Jahres sowie in einer Dringlichen Anfrage des Bundesrats vom 23. Juni letzten Jahres.
Zu den Fragen 31 und 32:
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass diese Frage wiederum nicht Gegenstand der Vollziehung ist, daher nicht dem Interpellationsrecht unterliegt, und es außerdem die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gibt. Ich sage Ihnen aber trotzdem – abstrakt –, dass es eine Offenlegungspflicht von Treuhändern gegenüber den Finanzbehörden nicht gibt.
Zur Frage 33:
Gemäß § 25 Z 1 FMABG hat der Bundesminister für Finanzen der Finanzmarktaufsicht alle Akten über die Vollziehung der in § 2 FMABG genannten Bundesgesetze, darunter auch das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, soweit die Zuständigkeit ab 1. April 2002 auf die Finanzmarktaufsicht übergegangen ist, zu übergeben gehabt. In Entsprechung dieser Bestimmung wurden daher der Finanzmarktaufsicht im April 2002 selbstverständlich sämtliche im Bundesministerium für Finanzen aufliegende Akten über die RBB Bank AG, nunmehr Capital Bank Grawe-Gruppe AG, übergeben.
Es sind daher diese Geschäftsstücke solche der Finanzmarktaufsicht und im Bundesministerium für Finanzen auch nicht mehr verfügbar.