Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 111

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Zur Frage 34:

Diese Frage unterliegt erstens nicht dem Fragerecht, ist also nicht Gegenstand der Vollziehung. Zweitens muss ich Ihnen ganz offen sagen, mir sind die geschilderten Sachverhalte nicht bekannt. Zum Dritten weiß ich nicht, ob der von Ihnen zitierte Michael Feichtinger Errichter und Eigentümer der Stiftung ist.

Und zum Vierten sage ich, nur der Vollständigkeit halber: Herr Professor, ich glaube, ich kenne Sie besser als Herrn Feichtinger, denn diesen habe ich nur einige wenige Male in meinem ganzen Leben gesehen. Wenn Sie hier schreiben, mein „persönlicher Freund“ und – wie sagen Sie? – „Jachtgefährte“, dann könnten eher Sie mich als Ihren persönlichen Freund bezeichnen, worüber wir natürlich noch sprechen müssten. (Hei­terkeit bei der ÖVP und der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

Zur Frage 35:

Diese Frage ist wiederum nicht Gegenstand der Vollziehung. Ich kann dazu im Übrigen auch nichts sagen, weil ich diesen Sachverhalt nicht kenne.

Zur Frage 36:

Ich war erstaunt, als ich diese Frage gelesen habe – und das war bei mir noch nie der Fall –, obwohl ich mittlerweile eine gewisse Routine bei Dringlichen Anfragen habe. Sie sprechen hier im Zusammenhang mit Ernst & Young von der „Einbringung einer Porno-Website“. Ich bin der Letzte, der Ernst & Young zu verteidigen hätte, muss aber dazu sagen, dass es bezüglich Ernst & Young auch schon Aussagen des stellvertretenden Klubobmannes Öllinger gegeben hat, der gesagt hat, Ernst & Young sei befangen, weil der „Verein zur Förderung der New Economy“ Ernst & Young beauftragt hat, die Wirt­schaftsprüfung vorzunehmen – obwohl es dort keinen Euro Steuergeld gibt, hat man ja gesagt, maximale Transparenz und Information nach außen –, Ernst & Young aber auch Miteigentümer der Firma FirstInEx war. (Abg. Öllinger: YLine!)

Dann hat bezeichnenderweise der ehemalige grüne Bundesgeschäftsführer Pius Strobl gesagt, man solle ein renommiertes Unternehmen nicht in Misskredit bringen, Öllinger hätte recherchieren und im Firmenbuch nachschauen sollen, wir erwarten von Öllinger, dass er das auch zurückzieht und richtig stellt.

Es ist dann auch tatsächlich passiert. In der APA stand am 9. Februar 2004 folgende Meldung: „Öllinger stellt richtig: Ernst & Young ist nicht an der Firma FirstInEx beteiligt“, Untertitel: „Stv. Klubobmann der Grünen bedauert seinen Irrtum.“ „,Da ist mir“, werden Sie zitiert, „;leider ein Irrtum unterlaufen, bedauert der stv. Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger ...“

Ich sage: Schade, dass den Grünen solche Irrtümer am laufenden Band passieren! (Rufe bei den Grünen: Frage!)

Meine Damen und Herren! Um das weiter zu beantworten, und zwar die Fragen 36 bis 38 in einem: Ich habe – wie bereits mehrmals erwähnt – auf meine Kosten einen der bekanntesten Wirtschaftsprüfer, nämlich Ernst & Young, beauftragt, die steuerliche Seite des Falls zu prüfen.

Dieses Gutachten, das ausdrücklich feststellt, dass bei mir keine Steuerpflicht entstan­den ist, wurde – wie dies auch in anderen Fällen selbstverständlich ist – den Finanz­behörden vorgelegt. Das heißt, es wurde den Finanzbehörden als eine Rechtsmeinung vorgelegt. Die Finanzämter, also die zuständigen Finanzbeamten, haben ihre Analyse und ihre Beurteilung natürlich völlig unbeeinflusst und unabhängig vorgenommen und – aus meiner Sicht – im Sinne der langjährigen Verwaltungspraxis die Rechtslage ent­sprechend beurteilt, so wie auch für viele andere Vereine erkannt wurde, ob sie steuer­pflichtig sind.

 


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