notwendige
Unabhängigkeit auch und insbesondere von der politischen Ebene im Interesse des
Kapitalmarktes sicherzustellen.
Zu den Fragen 42 und 43:
Erstens nicht Gegenstand der Vollziehung darf ich Ihnen zweitens trotzdem mitteilen: Ich habe YLine-Aktien vor meinem Amtsantritt als Bundesminister für Finanzen durch meine Bank über die Börse erworben, also ganz normal: Ich habe die Bank ersucht, die Bank kauft über die Börse Aktien; und auf genau dem gleichen Weg wurden die Aktien über die Bank beziehungsweise Börse wieder verkauft.
Zur Frage 44:
Ich verweise hiezu auf meine Schreiben vom 13. beziehungsweise 14. Oktober 2002 an den Herrn Vorsitzenden des parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschusses, in denen ich meinen Aktienbesitz vollkommen offen gelegt habe. Selbstverständlich betone ich nochmals, dass diese Aktien in den laufenden Meldungen meines Vermögensbesitzes an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes enthalten waren. Im Übrigen verweise ich auch hier auf eine Vielzahl von Beantwortungen von schriftlichen und mündlichen Anfragen.
Was die Frage 45 betrifft:
Das Halten von Anteilen an Unternehmen oder das Bekleiden von entsprechenden Organfunktionen durch Mitarbeiter des Ministerbüros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar, sondern fällt in die Privatsphäre der entsprechenden Mitarbeiter. Es handelt sich somit eben nicht um einen Gegenstand der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes im Sinne des Artikels 52 B-VG, daher sind diese Fragen nicht vom Fragerecht umfasst.
Darüber hinaus sind auch die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes nicht auf Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen von Minister- beziehungsweise Staatssekretariatsbüros anwendbar.
Um zu Dr. Simhandl zu kommen: Dr. Simhandl war, wie er mir mitgeteilt hat, von Oktober 2000 bis Juni 2001 Mitglied des Aufsichtsrats der Globalaudionet AG. Dies wurde damals dem Bundesministerium Wirtschaft und Arbeit gemeldet. Mitglied meines Kabinetts ist er seit 1. Dezember 2001.
Zur Frage 46:
Es geht um Nebenbeschäftigungen. Dr. Fritz Simhandl hat eine Nebenbeschäftigung im Rahmen des Fachhochschullehrgangs für Tourismus Innsbruck sowie des Fachhochschullehrgangs St. Pölten, jeweils in der Freizeit, das heißt, für die Zeit von Blocklehrveranstaltungen – in Summe vier Tage pro Jahr – werden Urlaubstage in Anspruch genommen. Die Lehrveranstaltungen umfassen eine Thematik, die nicht in Zusammenhang mit dem BMF steht: Medienrecht und Tourismusrecht.
Mag. Christine Billinger hat eine Vortragstätigkeit am WIFI – am Abend –, und Herr Mag. Peter Brandner hat eine Vortragstätigkeit an der Donau-Universität Krems.
Zur Frage 47:
Dazu darf ich sagen, dass Mario Fagitsch zum fraglichen Zeitpunkt keine Funktion im Bundesministerium für Finanzen innehatte.
Damit, meine Damen und Herren, habe ich also versucht, die Fragen, die Sie gestellt haben, zu beantworten, versucht, diese Fragen auch umfassend zu beantworten. Ich möchte schon betonen – auch in aller Deutlichkeit –, dass wir, also die österreichische Bundesregierung, uns mit anderen Fragen beschäftigen, nämlich mit den Zukunftsfra-