Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 130

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Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Und das war auch schon mein Schlusssatz. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der als erster eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Kogler, Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen ist hin­reichend unterstützt und wird ausdrücklich zugelassen.

Sie wissen, dass es einmal eine umstrittene Rechtsfrage war, ob ein Staatssekretär ein Mitglied der Bundesregierung ist und von Artikel 74 B-VG erfasst ist. Das ist in der Prä­sidialkonferenz des Jahres 1991 einstimmig geklärt worden; auch die Wissenschaft ist fast einhellig dieser Meinung.

Dieser Antrag wird also abgestimmt.

Der zweite Antrag der Abgeordneten Kogler, Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen ist gleichermaßen hinreichend unterstützt und wird nach Ende der Debatte abgestimmt.

Hiezu teile ich mit, dass namentliche Abstimmung verlangt worden ist.

Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


16.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundeskanzler! Sehr verehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich darf Ihnen einleitend nochmals einen kurzen zeitlichen Ablauf der Prüfung der Steuer- und Abgabenpflicht des Herrn Bundesministers für Finanzen und des Vereins „New Economy“ darlegen.

Mir wurde am 20. Juni 2003 die Prüfung dieser Rechtsfrage in dem gemäß der Bun­desverfassung vorgesehenen selbständigen Wirkungsbereich eines Staatssekretärs übertragen. Ich habe keinerlei Weisung erhalten und hätte selbstverständlich, wenn so etwas versucht worden wäre, eine derartige Weisung zurückgewiesen.

Die Überprüfung der Steuer- und Abgabenpflicht erfolgte selbständig durch die zustän­digen Finanzbehörden, nämlich durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrs­steuern sowie durch das Finanzamt für den 4., 5. und 10. Wiener Gemeindebezirk. Ich habe auch gegenüber diesen Finanzbehörden, die einzig zuständig sind, keinerlei Wei­sung erteilt, sondern von vornherein erklärt, und zwar im Wege des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, dass ich kein Zwischenergebnis sehen und an keiner Bespre­chung teilnehmen möchte. Und das wurde auch so eingehalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Am 10. Juli 2003 wurde mir das Ergebnis dieser Prüfung durch die beiden Finanzämter vorgelegt, welches am Tag darauf Herrn Bundesminister Grasser und dem Vereinsob­mann, Herrn Mag. Winkler, zugestellt wurde.

Die Beurteilung durch die Abgabenbehörden – das möchte ich hier im Hohen Haus nochmals klar darstellen – erfolgte völlig eigenständig. Die Rechtsmeinung dieser beiden Finanzämter wurde von einem namhaften Experten für nationales und inter­nationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, nämlich von Herrn Univ.-Prof. Michael Lang, in einer APA-Aussendung, und zwar vom 11. Juli 2003, als korrekt eingestuft. – Das möchte ich hier auch festhalten, weil Sie hier immer nur von einem anderen Professor reden.

Hohes Haus! Meines Erachtens beginnt sich die politische Diskussion in dieser Angele­genheit in eine Richtung zu entwickeln, die mehr als bedenklich ist. Zwei Aussagen der


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