Jetzt kommen wir gleich zum Sozialfonds, weil Sie in diesem Zusammenhang von einer fehlenden sozialen Ader der anderen sprechen. – Schämen Sie sich eigentlich nicht, wenn Sie zuerst groß den Sozialfonds verkünden und sagen, dass Sie 40 000 € widmen werden, dann aber in der Presseaussendung von Dr. Weißmann vom 6. Februar 2004 zu lesen ist, dass Sie jene Person waren, die nur 1 000 € einbezahlt hat? Schämen Sie sich nicht dafür, dass da Leute Gelder eingezahlt haben, die wirklich geglaubt haben, dass das zusätzliche Spenden für die Kinder im Rahmen des Fonds sind? Wenn es sich nämlich tatsächlich so verhielte, dass der Fonds mit den 40 000 € von Ihnen errichtet worden wäre, dann hätte dieser Fonds mit den 39 000 € der anderen Spender bereits 79 000 €. Aber die Zahlung der Damen, Herren, Banken und aller anderen dienten nur dazu, Ihre fehlende Bereitschaft auszugleichen. Aber es hat Sie ja niemand gezwungen, das Konto einzurichten! (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Herr Neudeck, ich komme gleich zu den
Problemen, die Sie als Finanzreferent der FPÖ mit ihm (der Redner deutet auf
Bundesminister Mag. Grasser) hatten! Die Geschichte der Vorträge
liegt ja noch länger zurück. Blicken wir zurück in die Vergangenheit, auf den
Beginn Ihrer Ministertätigkeit! Warum musste die FPÖ denn ihre magische
60 000-S-netto-Grenze anheben? – Weil er nicht bereit war, auf
60 000 S herunter zu gehen! Wegen Karl-Heinz Grasser wurde sie auf
66 000 S angehoben! (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Wegen Karl-Heinz Grasser wurde vom FPÖ-Sozialfonds im Jahr 2002 Geld eingefordert, übrigens von Ihnen! Er selbst hat bestätigt, dass es diese Forderungen gab und dass er Ihnen geantwortet hat, dass er es Ihnen als Finanzreferenten der FPÖ nichts zahlen muss. Und er hat auch gesagt, warum er es nicht zahlen muss, weil er nämlich für zwei Familien im Jahr 2001 150 000 S gezahlt hat. Nun kennen wir bisher nur einen Vortrag mit 50 000 S, weil dieser nämlich in der Erläuterung seines Steuerberaters enthalten ist. Über den anderen aus dem Jahr 2001 in der Höhe von 100 000 S wissen wir noch nichts; das könnten Sie uns auch einmal verraten.
Wir wissen aber, dass er für 2002 mitgeteilt hat – denn das hat er selbst geschrieben –, dass er für drei Familien 5 500 € gespendet hätte. – Wenn man jetzt die Aussendung seines Steuerberaters anschaut und zusammensortiert, dann sind von den 7 500 € – übrigens zufällig immer der Betrag, den spenden zu sollen die Bankinstitute erahnt haben – 2 000 € an eine Stiftung in Salzburg gegangen und von der Kärntner Raiffeisenbank genau für drei Familien 5 500 € überwiesen worden. Was stimmt also? Stimmt das, was er Ihnen mitgeteilt hat, Herr Neudeck, dass er es gespendet hat, oder stimmt die Mitteilung, dass niemand das verlangt hat, sondern die Spende von der Raiffeisenbank kam? Diese Frage werden wir auch noch klären! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Kehren wir zurück zur Frage der sozialen Verwendung. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Wir kommen gleich zu Y-Line, keine Angst! Ich möchte nur aufzeigen, was diese 10 000 € beinhalten könnten, ich will nur das rechtliche Substrat festhalten: Behauptet wurde nämlich von der Regierungsbank aus, dass eine Vorgründungsphase bereits dem Fonds zuzurechnen sei. Grasser bezog sich in diesem Zusammenhang auf die Körperschaftssteuerrichtlinien. In diesen ist allerdings genau das Gegenteil festgelegt! Dort wird nämlich Bezug genommen auf die zivilrechtliche Existenz ab dem Zeitpunkt, zu dem die Stiftung per Urkunde oder Satzung eingerichtet ist. Die Satzung, Herr Staatssekretär, wird aber erst jetzt festgelegt! Die rechtliche Existenz beginnt nach Ihren eigenen Stiftungsrichtlinien, Randziffer 24, erst in dem Zeitpunkt der Zulässigkeitserklärung! (Abg. Neudeck: Das interessiert einen in Österreich!) Und vor diesem Zeitpunkt gibt es keine juristische Person, und vor diesem Zeitpunkt gibt es auch nicht, wie bei der GmbH, eine Vorgründungsgesellschaft, denn es gibt keine Gesellschaft!