Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 134

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nicht so lange her! Wo hat es dort Aufregung gegeben? – Es hat eben keine Aufregung bei der SPÖ gegeben! (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Daher frage ich Sie jetzt: Wer verdient hier Misstrauen, wer verdient hier Vertrauen? – Unser hundertprozentiges Vertrauen verdient ein Finanzminister, der eine so erfolg­reiche Politik macht, dass ihr in allen internationalen Medien und auch bei uns von jenen, die sich die Sache objektiv ansehen, nur ein positives Zeugnis ausgestellt wer­den kann. – Die Politik hat Karl-Heinz Grasser an der Arbeit zu messen, und diese ist überdurchschnittlich erfolgreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

17.08

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte. (Lebhafte Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeord­neten von SPÖ und ÖVP. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

 


17.08

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Der Herr Bundes­kanzler ist weg. Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär, gleichzeitig Filialleiter und Stellvertreter der IV in der Himmelpfortgasse! (Abg. Dr. Trinkl: Das ist aber nicht sehr lustig!) Hohes Haus! Es ist wirklich nicht lustig! Die heutige Aussage des Kollegen Bartenstein trifft nämlich tatsächlich den Kern der Politik!

Heute Vormittag haben wir darüber diskutiert, wie die ersten spürbaren Folgen des angeblichen Nicht-Eingriffes in die bestehenden Rechte der Pensionisten mit einer kleinen 0,6-Einmalzahlung ausgeglichen werden können. Sie reden aber nicht davon, dass Sie bis 2006 den Pensionisten insgesamt über 1 Milliarde € weggenommen haben, die der Herr Filialleiter – ohne Zusammenhang, hoffe ich, mit den Zahlungen! – als ein Geschenk genau an jene Herren am Schwarzenbergplatz austeilt, die sich vor­her so gönnerhaft gezeigt haben. – Aber kehren wir zurück zum Inhalt der Dringlichen Anfrage.

Zum Sozialfonds: Der Herr Finanzminister antwortet hier und heute, dass eine Spende im Zusammenhang mit dem erwähnten Vortrag am 23. Jänner 2003 an den Sozial­fonds gegangen wäre. – Es tut mir Leid, Herr Minister! Das geht sich auf Grund der Jahreszahl nicht aus! Sofern Sie nicht in der Lage sind, über Zeitmaschinen zu ver­fügen und Zeitreisen zu machen, gab es weder im Jänner 2003 noch im Februar 2003 und auch nicht im Juni 2003 einen Karl-Heinz-Grasser-Sozialfonds. – Was es zu diesem Zeitpunkt allerdings gab, war ein Konto bei Notar Dr. Weißmann.

Sie haben mir eine Klage angedroht, wenn ich behaupte, dass dieser Zufluss an Sie erfolgt ist. Darauf habe ich geantwortet – öffentlich –: Wenn es so ist, dass eine andere Person über dieses Konto dergestalt verfügen kann, dass es die Höhe der auf dem Konto liegenden Beträge dem Fonds endgültig widmen kann, dann werde ich gerne eine allfällige diesbezügliche Anschuldigung zurückziehen.

Leider kennt die Öffentlichkeit den Inhalt dieser Verpflichtungserklärung, die nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz unbedingt erforderlich ist, bisher nicht: Der Fonds­errichter hat notariell beglaubigt ein Vermögen zu widmen. – Es gibt kein stärkeres Verfügen über Geld, als es unwiderruflich zu widmen! Wenn diese Erklärung, Herr Minister, auch nur einen Tag nach dem Eingehen der Zahlung stattfand, dann haben Sie ein großes Problem. Und da hilft es Ihnen nichts, wenn der schöne Sprecher des Herrn Dr. Böhmdorfer – mir fällt jetzt nicht ein, wie er heißt – erklärt: Jetzt ist die Vor­erhebung eingestellt. Eines Tages wird diese Frage nämlich die entscheidende sein: Sind Gelder von dritter Seite an Sie geflossen?

 


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