Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Wer also für den Misstrauensantrag ist, verwendet den grauen „Ja“-Stimmzettel, wer dagegen ist, den rosaroten „Nein“-Stimmzettel.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr Herrn Schriftführer Abgeordneten Wimmer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Haben alle ihre Stimmzettel abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein.
Die Stimmenabgabe ist beendet. Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck unterbrochen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die
zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird
um 17.42 Uhr unterbrochen und
um 17.50 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 178, davon „Ja“-Stimmen: 83, „Nein“-Stimmen: 95.
Der Entschließungsantrag betreffend
Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen hat daher nicht
die erforderliche Mehrheit erreicht und ist damit abgelehnt. (Beifall
bei der ÖVP.)
(Entgegen
dem von Präsident Dr. Khol
verkündeten Ergebnis beträgt die tatsächliche Anzahl der „Ja“-Stimmen 82. – Bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses wurden
irrtümlich 83 „Ja“-Stimmen verkündet, weil eine namentliche Stimmkarte doppelt
abgegeben worden war. An der Feststellung des Präsidenten, dass der Antrag
abgelehnt wurde, ändert sich jedoch nichts.)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Angeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit
„Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Bauer, Bayr, Becher, Binder, Brosz, Broukal,
Bures;
Cap, Csörgits;
Dobnigg;
Eder, Einem;
Faul, Fleckl;
Gaál, Gartlehner, Gaßner, Glawischnig, Grossmann, Grünewald, Gusenbauer;
Hagenhofer, Haidlmayr, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hoscher;
Jarolim;