Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 142

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Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Wer also für den Misstrauensantrag ist, verwendet den grauen „Ja“-Stimmzettel, wer dagegen ist, den rosaroten „Nein“-Stimmzettel.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr Herrn Schriftführer Abgeordneten Wimmer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Haben alle ihre Stimmzettel abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein.

Die Stimmenabgabe ist beendet. Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck unterbrochen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 17.42 Uhr unterbrochen und um 17.50 Uhr wieder aufgenommen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 178, davon „Ja“-Stimmen: 83, „Nein“-Stimmen: 95.

Der Entschließungsantrag betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bun­desminister für Finanzen hat daher nicht die erforderliche Mehrheit erreicht und ist damit abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

(Entgegen dem von Präsident Dr. Khol verkündeten Ergebnis beträgt die tatsächliche Anzahl der „Ja“-Stimmen 82. – Bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses wurden irrtümlich 83 „Ja“-Stimmen verkündet, weil eine namentliche Stimmkarte dop­pelt abgegeben worden war. An der Feststellung des Präsidenten, dass der Antrag abgelehnt wurde, ändert sich jedoch nichts.) 

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Angeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Bauer, Bayr, Becher, Binder, Brosz, Broukal, Bures;

Cap, Csörgits;

Dobnigg;

Eder, Einem;

Faul, Fleckl;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Glawischnig, Grossmann, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hoscher;

Jarolim;

 


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