Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 148

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anderer war!) Dieser Entwurf basiert auch auf Expertenmeinungen, und Expertise ist eingeflossen.

Was sind die Eckpunkte, die außer Streit stehen? – Die Käfighennenhaltung – das dürfte Ihnen entgangen sein – soll mit 31. Dezember 2008 auslaufen. Auch das ist eine Forderung, die für viele im landwirtschaftlichen Bereich, die Hennen im Käfig halten, einen frühzeitigen Ausstieg bedeutet, weil die EU das erst mit 2012 vorgibt. Wir sind ambitionierter, müssen allerdings auch im Auge behalten – da vergessen Sie die zweite Seite der Medaille! –, was wir zur Bereitstellung der Eier aus ehemaliger Käfig­hennenhaltung tun. Wie ersetzen wir das Produkt?

Ich nenne in diesem Zusammenhang immer wieder die Schweiz, weil man das auch anführen muss (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist eine ganz andere Landwirtschaft!): Sie hat die Käfighennenhaltung verboten, kann derzeit nur 30 Prozent der Produkte aus eigener Produktion erzeugen und muss den Rest aus dem Ausland importieren. Das sind vorrangig in Form von Käfighennenhaltung produzierte Eier. Das will ich nicht. Deshalb werden wir auch versuchen, bei der vorzeitigen Umstellung von Käfighennen­haltung auf Boden- und Alternativsysteme entsprechende finanzielle Unterstützung zu gewähren. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: In Kärnten haben wir das heute beschlossen!) Das ist der richtige Weg: Ausstiegsszenarien festzulegen und auf der anderen Seite auch Unterstützung zu bieten, damit wir die Ware weiterhin in Österreich produzieren können.

Ein Verbot der Pelztierhaltung ist vorgesehen.

Sie haben den weisungsfreien Tierombudsmann angesprochen. Dem Tierschutz und den Tieren ist eine weitere Behörde jedenfalls nicht dienlich. Wir haben in Österreich die behördlichen Ablaufströme nach der Frage Bund- und Länderebene mit den Veteri­närbehörden genau geordnet. Der Tierombudsmann soll eine wichtige Anlaufstelle sein, um auch in Zukunft Missverhältnisse im Bereich Tierschutz entsprechend aufzei­gen zu können.

Strenge Tierquälereitatbestände, das Verbot von Qualzüchtungen und das Verbot von Stachelhalsbändern werden entsprechend berücksichtigt.

Ein Kennzeichnungssystem für tiergerechte Stallungen wird eingeführt. Auch das ist wichtig für die Bauern in Österreich, weil sie damit Investitionssicherheit haben. Wenn sie ein Produkt – zum Beispiel Aufstallungseinrichtungen – erwerben, können sie mit diesem Kennzeichnungssystem davon ausgehen, dass sie jedenfalls das Gesetz in allen Details erfüllen.

Vieles mehr könnte ich hier noch vorlesen. Sie kennen das Rahmengesetz. Es ist qua­litativ eine eindeutige Verbesserung gegenüber der Ausgangsbasis unserer Diskussio­nen, ein kluges, modernes Rahmengesetz für einen bundeseinheitlichen Tierschutz.

Einem Thema möchte ich mich noch widmen, weil die Bauern hier in ein schiefes Licht gerückt wurden (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie hat gesagt die Agrarpolitik, nicht die Bauern!): Sie haben gesagt, die Absicht mancher sei es, die Lizenz zum Tierquälen zu erteilen. Das ist ein heftiger Vorwurf, den ich auf niemandem sitzen lassen kann, weil niemand im agrarischen Bereich – und das können Sie mir glauben – auch nur im Ansatz daran denkt, Tiere zu quälen. Tiere sind eine wesentliche Einkommensbasis für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, für die Grünlandwirtschaft gerade in den benachteiligten Gebieten in den Alpenregionen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Niemand hat Interesse, hatte Interesse und wird Interesse daran haben, Tiere zu quä­len. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


18.08

 


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