Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 147

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gelingt es ihr diesmal. Ich fürchte zwar, dass wir wieder ein Manöver haben und jetzt für den Wahlkampf ein bisschen getöst wird. Dann wird das Gesetz aufgehalten und wir verschieben alles. – Wetten, dass es nicht im nächsten Ministerrat ist! Wetten, dass Sie sich bis dahin nicht durchgesetzt haben! (Abg. Scheibner: Im nächsten Minister­rat? Da wette ich mit Ihnen nicht, denn das ist nicht im nächsten Ministerrat!)

Verschieben wir es bis nach dem 7. März, das ist ganz praktisch. Dann kommt ein bisschen eine Alibiregelung da, ein Entschließungsantrag dort, dass man den Tier­schutz im Konvent haben möchte, aber im Gesetz wird herzlich wenig beziehungs­weise gar nichts stehen. Ob Sie dann mitstimmen oder nicht, darauf bin ich neugierig! Wir werden es nicht tun können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.02

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.02

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Weinzinger, Sie haben in einer Sache Recht: Ich bin nicht zuständig für das Bundestierschutzgesetz. Alles andere möchte ich jetzt im Detail ausführen.

Man muss auch die Genesis, die Entstehungsgeschichte des Bundestierschutzgeset­zes sehen. (Abg. Dr. Lichtenberger: ... Exodus! – Heiterkeit bei den Grünen.) Wir gehen von Ländergesetzen auf Basis einer 15a-Vereinbarung aus. Es hat sich in diesem Bereich in den letzten Jahren eine Entwicklung ergeben – Sie haben diverse Verbote angesprochen –, wonach in einzelnen Bundesländern, denen die Tierhaltung im agrarischen Bereich in dieser Gattung nicht bekannt war, natürlich ein Verbot aus­gesprochen wurde. – (Abg. Mag. Weinzinger: In Salzburg ...!) So viel zur Entwicklung der Ländergesetze. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben uns mit dem Bundestierschutzgesetz etwas sehr Ambitioniertes vorgenom­men, nämlich ausgehend von den Ländergesetzen und ausgehend von den Vorgaben der Europäischen Union ein modernes, zielgerichtetes Bundestierschutzgesetz zu dis­kutieren und vorzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen auch, wie die Verteilung der Zuständigkeiten in diesem Bereich ist. Der Herr Bundeskanzler wird das Bundestier­schutzgesetz vorlegen. Die weitere Zuständigkeit liegt im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, weil dort die Veterinärbehörde angesiedelt ist. Ich kann mich noch an viele Diskussionen erinnern, in denen argumentiert wurde, das Bundestier­schutzgesetz solle nicht in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministers liegen. (Abg. Mag. Weinzinger: Die Einvernehmensregelung!) Das ist auch so nicht vorge­sehen.

Es geht um ein Bundesrahmengesetz und um eine Verordnungsermächtigung für die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wo das Einvernehmen mit dem Landwirt­schaftsminister entsprechend herzustellen ist.

Darf ich Ihnen auch noch sagen – Sie kennen den Entwurf, der vorliegt –, dass wir diesen Entwurf nicht nur auf politischer Ebene mit dem Koalitionspartner diskutiert haben, sondern auch sehr intensiv mit drei namhaften Experten: Dr. Troxler von der Veterinärmedizinischen Universität, Dr. Pechlaner – ihn brauche ich nicht mehr näher vorzustellen – und Mag. Gsandtner aus Wien – auch er unverdächtig in seiner Haltung zum Tierschutz. (Abg. Mag. Weinzinger: Sie wissen, dass deren Entwurf ein ganz


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