Was, frage ich Sie, ist das dann anderes als eine gesetzlich sanktionierte Lizenz zum Quälen? Das ist das, was Sie haben wollten unter dem Titel „Tierschutz“. Das ist ja das Perverse!
Und da liegt für mich die Frage nahe:
Glauben Sie denn allen Ernstes, dass Sie mit einem derartigen ... (Anhaltende
Unruhe im Saal.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Jetzt ist der Geräuschpegel wirklich zu hoch! Ich bitte, die Konferenzen einzustellen!
Am Wort ist die Rednerin.
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Ich bedanke mich herzlich. – Das, was Sie hier ganz offensichtlich betreiben, ist eine Verhinderungspolitik, weil die ÖVP ja von Anfang an über Jahre hinweg nie ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz haben wollte. Mit dem, was hier vorliegt, werden Sie ja nicht allen Ernstes annehmen können, dass Sie auch nur im Parlament eine Diskussionsbasis für eine Zweidrittelmehrheit geschaffen haben, geschweige denn in der Bevölkerung ankommen. Wir wissen ja, dass die Bevölkerung über weite Strecken, nämlich in einem Ausmaß von 80 bis 90 Prozent, den Forderungen der Tierschutzorganisationen und des Tierschutz-Volksbegehrens ihre Zustimmung gibt. Dazu werden Sie ja in den nächsten Tagen sicher noch Details hören.
Dabei haben wir dieses
Tierschutz-Volksbegehren noch nicht einmal ansatzweise in den Forderungen
drinnen. Wir haben im Tierschutz-Volksbegehren zentrale Elemente gehabt, wie
etwa Tierschutz im Verfassungsrang. Dazu sagt die ÖVP njet. Eine unabhängige
Tieranwaltschaft kommt doch nicht einmal in die Tüte. Da gab es ja sogar Resolutionen
in den Landeslandwirtschaftskammern, dass das bloß nicht kommen dürfe. (Abg. Wittauer:
Es gibt einen Ombudsmann!)
Der Entwurf, der jetzt vorliegt, sieht einen zahnlosen Tierschutzrat mit einem kompetenzlosen Tierschutzombudsmann vor. Es ist ja lieb und nett, Herr Wittauer, dass Sie ein Wort durchgebracht haben. Wenn der Herr Ombudsmann auch noch Kompetenzen wie ein Beschwerderecht oder Parteistellung in Verfahren hätte, könnte man gerne darüber diskutieren, aber ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau, der/die nichts kann und nichts darf, ist eine Alibiaktion. Und das sollten Sie ehrlicherweise zugeben.
Des Weiteren ist die Frage nach der finanziellen Förderung des Tierschutzes in dem Entwurf ja fast schon blamabel geregelt. Man kann so vielleicht die Umstellung im landwirtschaftlichen Bereich und die wissenschaftliche Tierschutzforschung fördern, aber für den aktiven Tierschutz, also für jene Menschen, die sich meist ehrenamtlich mit viel Zeit und Engagement für den Tierschutz vor Ort einsetzen, wollen Sie jedenfalls keinen müden Euro und keinen Cent herausrücken. (Abg. Hornek: Sind das die, die die Stallungen anzünden? – Ruf bei den Grünen: Nicht nur die!) – So schaut Ihre Tierschutzpolitik aus! (Beifall bei den Grünen.)
Ich kann daher eigentlich nur den
abwesenden Bundeskanzler fragen, denn in den Landwirtschaftsminister setze ich
nach dieser blamablen Anfragebeantwortung keine Hoffnung mehr. Die ÖVP und
insbesondere den Herrn Bundeskanzler, der sich mit seinem Wahlversprechen großartig
hingestellt hat, würde ich aber schon gerne fragen: Sieht so in Ihren Augen ein
modernes Bundestierschutzgesetz aus? (Abg. Hornek: Ja!) Meine Damen und Herren von der ÖVP! Herr
Bundeskanzler! Können Sie verantworten, dass das Tierleid in Österreich nicht
nur anhalten, sondern größer werden wird, weil Sie die Standards per Gesetz
wegregulieren wollen? – So schaut es nämlich aus. (Abg. Hornek: Das ist unrichtig!)
Ich bin gespannt und appelliere an die Widerstandskraft der FPÖ, die schon mehrfach versucht hat, diese zu demonstrieren, und es bislang nie geschafft hat, aber vielleicht