Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 146

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Was, frage ich Sie, ist das dann anderes als eine gesetzlich sanktionierte Lizenz zum Quälen? Das ist das, was Sie haben wollten unter dem Titel „Tierschutz“. Das ist ja das Perverse!

Und da liegt für mich die Frage nahe: Glauben Sie denn allen Ernstes, dass Sie mit einem derartigen ... (Anhaltende Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Jetzt ist der Geräuschpegel wirklich zu hoch! Ich bitte, die Konferenzen einzustellen!

Am Wort ist die Rednerin.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Ich bedanke mich herzlich. – Das, was Sie hier ganz offensichtlich betreiben, ist eine Verhinderungspolitik, weil die ÖVP ja von Anfang an über Jahre hinweg nie ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz haben wollte. Mit dem, was hier vorliegt, werden Sie ja nicht allen Ernstes annehmen können, dass Sie auch nur im Parlament eine Diskussionsbasis für eine Zweidrittel­mehrheit geschaffen haben, geschweige denn in der Bevölkerung ankommen. Wir wissen ja, dass die Bevölkerung über weite Strecken, nämlich in einem Ausmaß von 80 bis 90 Prozent, den Forderungen der Tierschutzorganisationen und des Tierschutz-Volksbegehrens ihre Zustimmung gibt. Dazu werden Sie ja in den nächsten Tagen sicher noch Details hören.

Dabei haben wir dieses Tierschutz-Volksbegehren noch nicht einmal ansatzweise in den Forderungen drinnen. Wir haben im Tierschutz-Volksbegehren zentrale Elemente gehabt, wie etwa Tierschutz im Verfassungsrang. Dazu sagt die ÖVP njet. Eine unab­hängige Tieranwaltschaft kommt doch nicht einmal in die Tüte. Da gab es ja sogar Resolutionen in den Landeslandwirtschaftskammern, dass das bloß nicht kommen dürfe. (Abg. Wittauer: Es gibt einen Ombudsmann!)

Der Entwurf, der jetzt vorliegt, sieht einen zahnlosen Tierschutzrat mit einem kompe­tenzlosen Tierschutzombudsmann vor. Es ist ja lieb und nett, Herr Wittauer, dass Sie ein Wort durchgebracht haben. Wenn der Herr Ombudsmann auch noch Kompetenzen wie ein Beschwerderecht oder Parteistellung in Verfahren hätte, könnte man gerne darüber diskutieren, aber ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau, der/die nichts kann und nichts darf, ist eine Alibiaktion. Und das sollten Sie ehrlicherweise zugeben.

Des Weiteren ist die Frage nach der finanziellen Förderung des Tierschutzes in dem Entwurf ja fast schon blamabel geregelt. Man kann so vielleicht die Umstellung im landwirtschaftlichen Bereich und die wissenschaftliche Tierschutzforschung fördern, aber für den aktiven Tierschutz, also für jene Menschen, die sich meist ehrenamtlich mit viel Zeit und Engagement für den Tierschutz vor Ort einsetzen, wollen Sie jeden­falls keinen müden Euro und keinen Cent herausrücken. (Abg. Hornek: Sind das die, die die Stallungen anzünden? – Ruf bei den Grünen: Nicht nur die!) – So schaut Ihre Tierschutzpolitik aus! (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann daher eigentlich nur den abwesenden Bundeskanzler fragen, denn in den Landwirtschaftsminister setze ich nach dieser blamablen Anfragebeantwortung keine Hoffnung mehr. Die ÖVP und insbesondere den Herrn Bundeskanzler, der sich mit seinem Wahlversprechen großartig hingestellt hat, würde ich aber schon gerne fragen: Sieht so in Ihren Augen ein modernes Bundestierschutzgesetz aus? (Abg. Hornek: Ja!) Meine Damen und Herren von der ÖVP! Herr Bundeskanzler! Können Sie verant­worten, dass das Tierleid in Österreich nicht nur anhalten, sondern größer werden wird, weil Sie die Standards per Gesetz wegregulieren wollen? – So schaut es nämlich aus. (Abg. Hornek: Das ist unrichtig!)

Ich bin gespannt und appelliere an die Widerstandskraft der FPÖ, die schon mehrfach versucht hat, diese zu demonstrieren, und es bislang nie geschafft hat, aber vielleicht


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