Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 151

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digen Versprechen des Bundeskanzlers kurz vor der Wahl, der gesagt hat, es werde ein strenges Tierschutzgesetz geben.

Wir haben bisher zig so genannte Reformen präsentiert bekommen, nicht zuletzt die Pensionskürzungsreform. Die haben Sie alle in einem affenartigen Tempo beschlos­sen. Beim Tierschutz sind wir aber offensichtlich in einer endlosen Warteschleife. Es gibt Vorentwürfe und Vorentwürfe, und schon bei der Übermittlung des Vorentwurfes wird uns gesagt, wir geben euch das jetzt, aber eigentlich ist es nicht mehr aktuell, denn da wird gleich wieder etwas geändert. Außerdem enthält das Gesetz so viele Verordnungsermächtigungen, dass man es nicht einmal mehr Rahmengesetz nennen kann, weil es selbst dafür zu dünn ist.

Wenn wir dann die Verordnungsermächtigungen, die von Ihnen kommen (Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Nicht von mir!), einfordern und vorgelegt bekommen – wobei das, so möchte ich betonen, natürlich auch nur eine Vorversion der Vorversion und ja keine endgültige Version ist – und dann inhaltlich anschauen, dann kommt einem bei manchen Dingen wirklich ein bisschen das Grausen. Gerade im Nutztierbereich, der, wie wir schon vorher der Rede des Kollegen Auer entnehmen konnten, einer der kriti­schen Bereiche ist, gibt es gravierende Verschlechterungen in Ihren Verordnungsent­würfen. Von einem Gleichbleiben des Niveaus kann man überhaupt nicht reden, ganz im Gegenteil, das Niveau sinkt teilweise auf EU-Standards, teilweise sogar unter diese.

Ich möchte jetzt ein paar Beispiele bringen: Bezüglich der vorher schon zitieren Lege­batterien ist in fünf von neun Bundesländern zumindest ein Verbot angedacht und mit gewissen Übergangsfristen auch festgeschrieben. – Das soll wieder erlaubt werden. Die Vollspaltenböden – Kollegin Weinzinger hat es schon erwähnt – sind in drei Bun­desländern verboten und sollen dann wieder erlaubt werden. Die dauernde Anbinde­haltung von Milchkühen soll auch sehr leicht möglich sein.

Ich habe hier einen Artikel aus der „Bauernzeitung“ vom 22. Jänner, in der geradezu frohlockend festgestellt wird, wenn am Betrieb kein Platz für einen Auslauf vorhanden oder mit den Beschwerden von Nachbarn zu rechnen ist, dann dürfen die Tiere ohne Unterbrechung angebunden werden. – Die freuen sich also über das, was Sie in dem so genannten Tierschutzgesetz planen. Damit können wir einfach nicht einverstanden sein.

Was ich auch interessant finde: Ihnen ist ja bekannt und, so glaube ich, bewusst, dass dieses Gesetz eine Zweidrittelmaterie ist. Sie benötigen dafür eine Verfassungsände­rung, das heißt, Sie brauchen auch die SPÖ dafür. – Bis zum heutigen Tag ist niemand an mich oder an uns mit irgendwelchen Bestrebungen, mit uns zu verhandeln, heran­getreten. Ja, es hat Vorbesprechungen gegeben. (Abg. Mag. Molterer: Intensive!) – Das gestehe ich schon zu. Aber dass jemand zu mir gekommen wäre und gesagt hätte, er wolle jetzt über dieses oder jenes verhandeln, daran kann ich mich nicht erin­nern. (Abg. Mag. Molterer: Die Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer!) – Frau Dr. Baumgart­ner-Gabitzer und ich haben miteinander gesprochen, aber verhandelt haben wir nicht.

Das ist, glaube ich, schon eine Quintessenz, wenn man sich eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit für irgendetwas erhofft. (Abg. Mag. Molterer: Gibt es schon eine Regierungsvorlage, über die wir verhandeln können?) – Es gibt keine Regierungsvor­lage. Ganz genau. Wenn Sie mir zugehört hätten: Das ist das, was ich am Anfang schon ganz leicht bekrittelt hätte. (Abg. Mag. Molterer: Worüber wollen Sie dann ver­handeln?)

Vielleicht wäre es gescheit, uns einzubinden, bevor es eine fix und fertige Vorlage gibt, denn diese dann wieder aufzuschnüren ist natürlich viel schwieriger. (Abg. Mag. Molte­rer: Ah! Jetzt weichen ...!) – Was heißt weichen? Entschuldigen Sie, ich bin hier ganz offen und ehrlich, denn mein Ziel ist es ja wirklich, ein Tierschutzgesetz zu bekommen.


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