Hochschulbildung im Rahmen des Central
European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) (410 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.
19.21
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig: Der kulturelle ebenso wie der wissenschaftliche Austausch zwischen uns und den Nachbarländern, mit denen wir am 1. Mai noch stärker zusammenwachsen werden, ist ganz besonders notwendig und wird auch bereits seit Jahren praktiziert. Deshalb freut es mich, dass ich heute zum Thema CEEPUS II, einem Übereinkommen zwischen Österreich und sehr vielen unserer östlichen Nachbarländer, sprechen und Ihnen diese sinnvolle und für die nachhaltige Zukunftsgestaltung eines gemeinsamen Bildungs- und Wissenschaftssektors so bedeutsame Regierungsvorlage, durch die ein zentraleuropäisches Hochschulnetz geschaffen werden soll, wärmstens ans Herz legen darf. Ich möchte diese meine kurze Darstellung durchaus auch als Anregung an Sie verstehen, dieses hervorragende europäische Projekt weiter zu bewerben.
Kurz zur Vorgeschichte und Entwicklung bis heute. Ende 1993 wurde in Budapest ein erstes Abkommen zwischen Österreich, Bulgarien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Ungarn zur Aufnahme der Zusammenarbeit im Bereich Aus- und Weiterbildung im Rahmen von CEEPUS – die Abkürzung steht für Central European Exchange Programme for University Studies – beschlossen. In Kraft trat das Gesetz mit 1. Jänner 1995. Seitdem sind Kroatien, Tschechien und Rumänien beigetreten, und 1998 wurde CEEPUS für weitere fünf Jahre verlängert.
Anlässlich des achten Treffens in Pressburg 2002 wurde sodann beschlossen, dass das so erfolgreiche Programm der Erklärung von Bologna entsprechend weiterzuentwickeln sei. Zur Erinnerung: Bologna: Am 19. Juni 1999 deklarieren 29 europäische Bildungsminister, -ministerinnen, einen europäischen Hochschulraum schaffen zu wollen.
Die notwendige Intensivierung sollte über gemeinsame Studienangebote der einzelnen Hochschulen – Joint programmes – und gemeinsame Abschlüsse oder Doppelabschlüsse – Joint degrees – erreicht werden. Alle Kurse, Vorlesungen und Seminare sollen ohne Einschränkungen besucht und an der Heimatuniversität ohne bürokratische Hürden wie Antragstellung, Anrechnungsklauseln et cetera anerkannt werden.
Aus CEEPUS erwuchs in ExpertInnengesprächen von Vertretungen der obgenannten Staaten das multilaterale Übereinkommen CEEPUS II. Geplant ist es für die Dauer von fünf Jahren, also von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2009, mit Möglichkeit zur Verlängerung.
Meine Damen und Herren! Die Intention dieses Übereinkommens liegt auf der Hand: Die akademische Mobilität in Mittel- und Osteuropa soll erzielt, Netzwerke zwischen Hochschuleinrichtungen in den jeweiligen Regionen sollen mittels Stipendien gefördert, gemeinsame Studienprogramme mit Doppel- oder gemeinsamen Abschlüssen entwickelt werden.
Zu diesem Zweck stellt jedes Mitgliedsland Vollstipendien zur Verfügung, die Lebenshaltungskosten, allfällige Laborgebühren, Unterkunft, gegebenenfalls Versicherung beinhalten, jeweils angepasst an das Gastland und inflationsgeschützt. Diese Stipendien werden zur Verfügung gestellt für Studierende, für JungakademikerInnen, für UniversitätsassistentInnen, für ProfessorInnen, für die anderen Vertragsstaaten, und zwar zu deren Richtwerten und Konditionen.