jetzt
schon eher kabarettistisch! – und stehen dem Bundesministerium für
Finanzen zur Verfügung.
Und jetzt
kommt dieser schon erwähnte Satz: Die Zusatzmittel müssen entweder durch eine
drastische Erhöhung der Studiengebühren oder durch massive Erhöhung der
Bundesmittel im Rahmen der Leistungsvereinbarung und des Globalbudgets aufgebracht
werden. – Zitatende.
Jetzt
weiß ich nur eines: Wir kennen das Budget für dieses Jahr, wir kennen das Budget
für nächstes Jahr, zumindest die entsprechenden Vorstellungen, und dort ist von
einer Erhöhung der Bundesmittel mit Sicherheit keine Rede. Also bleibt, wenn
man das Finanzministerium ernst nimmt, was Sie offenbar nicht tun, nur, dass
die Studiengebühren deutlich angehoben werden.
Ich sage Ihnen: Auch wenn wir heute zustimmen,
werden wir darauf genau schauen! Und Sie übernehmen die Verantwortung dafür,
dass das, was Grasser schreibt, wirklich falsch ist. Wenn nicht, werden wir
das sicher noch an anderer Stelle weiter diskutieren. (Beifall bei den
Grünen. – Abg. Dr. Brinek:
Das ist das Entwicklungsziel für 3 000 Studierende! Das braucht
Zeit!)
19.19
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Wir
gelangen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen werden.
Zuerst
stimmen wir ab über das Gesetz betreffend Universität Krems (385 der Beilagen).
Im Falle der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitte ich um ein
Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir
kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte
jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein
Zeichen. – Einstimmige Annahme in dritter Lesung.
Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag Broukal, Grünewald betreffend 100 Millionen € als Sofortmaßnahme für die Universitäten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG mit dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung ist einstimmig erfolgt.
Damit ist der 4. Tagesordnungspunkt erledigt.
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (345 d.B.): Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der