Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 172

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Praktiziert wird das alles nicht mehr über den Transfer von Finanzmitteln in das Aus­land, abgerechnet wird in Stipendienmonaten, also nicht in Geld, sondern in Zeit – eine praktikable, unbürokratische und zweckmäßige Lösung.

Die administrative und organisatorische Abwicklung erfolgt durch die Organisationen in den Mitgliedsländern. Die von Österreich zu tragenden Kosten für den Unterhalt des Generalsekretariats und für StipendiatInnen aus den Vertragsstaaten werden aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur budgetiert.

Meine Damen und Herren! Die Chancen, die Österreich durch CEEPUS II erwachsen, sind ausgezeichnet. Immer mehr österreichische Studierende nehmen jetzt schon das vielfältige Angebot an bilateralen und österreichischen Stipendien für Aufenthalte in mittel- und osteuropäischen Ländern an. Die Zahl der Teilnehmer an Austauschpro­grammen steigt ständig weiter.

Durch CEEPUS II wird das akademische Mobilitätsangebot umfangreicher und für Studierende noch attraktiver. Meine Kollegin Carina Felzmann wird einige konkrete Beispiele bringen.

Das vorliegende Abkommen CEEPUS II wird sicher in Zukunft weiterer Verlängerun­gen und Erweiterungen bedürfen, aber in jedem Fall ist CEEPUS II eine Erfolgsge­schichte. Ich bin froh und sehr stolz, dass wir heute als österreichische Parlamentarier parteiübergreifend und einmütig CEEPUS II als Erfolg versprechendes Zukunftsmodell begrüßen, denn das beweist und ist ein Zeichen auch für die Öffentlichkeit, wie wichtig und bedeutsam uns die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur und Wissen­schaft mit anderen Ländern, insbesondere aber mit unseren Nachbarstaaten, ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.27

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Niederwie­ser. – Bitte.

 


19.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns, wie schon erwähnt, mit dem CEEPUS II-Pro­gramm. Das heißt, es hatte schon einen Vorläufer. Es hat gut funktioniert, und der Ver­trag ist so, dass wir dem auch sehr gerne zustimmen. Ich kann mich da ausnahms­weise den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen (demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Wolfmayr), was die Bedeutung dieses Vertrages und auch die hochschulpoli­tische Bedeutung anlangt.

Ich möchte aber dieses Hohe Haus nicht über die Relationen im Unklaren lassen. Wir haben 200 000 Studierende an den Unis und Fachhochschulstudiengängen in Öster­reich, und dieses Programm betrifft ungefähr 200 Studierende, die aus verschiedenen osteuropäischen Ländern von Bulgarien bis Slowenien zu uns kommen, um kurze Zeit, zwei, drei, vier Monate, auf Grund eines Stipendiums in Österreich zu studieren. Wir wenden dafür 600 000 € auf. Dass Sie also nicht meinen, es handle sich um ein Riesenprogramm, über das wir hier sprechen.

Dass wir hier darüber sprechen, zeigt aber die Notwendigkeit des Österreich-Konvents auf. Wir brauchen für die Bereitstellung dieser 600 000 € für 200 Studierende einen Beschluss des Nationalrates, während die Bundesministerin für Bildung vor nicht allzu langer Zeit mit einer ganz gewöhnlichen Verordnung 4 000, 5 000 LehrerInnen-Stellen in Österreich gestrichen hat. Damals hatte das Hohe Haus nichts zu beschließen – bei diesen 200 Studierenden brauchen wir aber einen Beschluss. Also die Notwendigkeit, im Österreich-Konvent die Wichtigkeit der einzelnen Entscheidungen zu überdenken, besteht wohl und ist auch anhand dieses Beispieles deutlich nachvollziehbar.

 


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