Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 17

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Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Diese Struktur ist hervorragend geeignet, um die Anträge, die an die Gleichbehandlungskommission gestellt werden, zu erledigen. Wir haben jetzt im Gleichbehandlungsgesetz vorge­se­hen, dass eben auch noch die beiden anderen Senate im Bundesministerium für Frauen angesiedelt werden.

Ich habe schon vorhin gesagt: Gerade Diskriminierung auf Grund von Rasse ist ja auch ein Thema, das insbesondere Frauen betrifft, weil, wie wir wissen, bei Frauen oft dop­pelte Diskriminierungen stattfinden. Wir werden daher zusätzliche Kapazitäten zu den bereits bisher vorhandenen Kapazitäten haben und werden diese auch im Sinne der Frauen nützen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rossmann, bitte.

 


Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Erst unter einem freiheitlichen Frauminister wurden Anwälte zur Gleichbehandlung auch regional eingeführt; so müssen die Frauen nicht mehr bis Wien fahren.

Meine Frage: Wie bewähren sich diese Einrichtungen, speziell im Bundesland Kärn­ten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete! Es hat sich gezeigt, dass sich die Einrichtung von regionalen Gleichbehand­lungs­anwaltschaften sehr positiv auswirkt. Es war eine hervorragende Idee, die auch in der Umsetzung bereits entsprechend Erfolge gezeigt hat. Wir haben zum Beispiel im Land Kärnten von ursprünglich 15 Fällen, die behandelt wurden, eine Erhöhung auf derzeit knapp 300 Fälle – etwa 283 sind es –, die dort behandelt wurden.

Es hat sich vor allem gezeigt, dass durch die Einrichtung dieser Regionalanwalt­schaf­ten die Schwellenangst der betroffenen Frauen geringer wird, weil sie im Rahmen der organisatorischen Abwicklung einer Beschwerde ja nicht nach Wien fahren müssen, sondern auch in ihrem Bundesland diese Einrichtung besuchen können.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Wein­zinger, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Ministerin! Sehen Sie nicht in der Tatsache, dass in diesem bereits genannten neuen Gleichbehandlungsgesetz der Schutz vor Diskriminierung für Frauen nur für den Arbeitsplatz gelten soll, während er im selben Gesetz für andere Gruppen deutlich darüber hinaus auch für andere Le­bensbereiche geregelt wird, ebenfalls eine Diskriminierung von Frauen, gegen die Sie als Frauenministerin eigentlich ankämpfen müssten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Ich bin sehr froh, Frau Abgeordnete Weinzinger, dass es gelungen ist, mit dieser Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz auch entsprechend sicherzustellen, dass erstmals über den Arbeitsplatz hinaus Diskriminierungen behandelt werden können. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, nicht nur im Arbeitsbereich vorgehen zu können, sondern auch in darüber hinaus gehenden Bereichen.

Im Übrigen wurde in diesem Gesetz auch die Möglichkeit von Sanktionen bei Be­lästigung wesentlich verbessert. Es wurde zum Beispiel erstmals auch der Tatbestand der Belästigung eingeführt, auch der sexuellen Belästigung. Dieses Gesetz ist also eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Regelungen.

 


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