Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist dieser Fragenkomplex abgearbeitet.

Wir kommen zur 2. Frage an die Frau Bundesministerin, die vierte in der Fragestunde. Sie wird von Frau Abgeordneter Steibl formuliert. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen! Meine Frage lautet:

41/M

„Welche Maßnahme ergreifen Sie im Hinblick auf die Tatsache, dass im Jahr 2002 die chefarztpflichtigen Verordnungen über 60 Prozent der gesamten Kostensteigerungen im Arzneimittelbereich ausgemacht haben?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete! Wir haben bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt, die Sie ja schon hier im Hohen Hause mitbeschlossen haben, nämlich mit dem großen Arzneimittelpaket im Jahr 2003, das wir in der ASVG-Novelle auch entsprechend verankert haben. Es hat sich nämlich gezeigt, dass bei den Kosten für die chefarztpflichtigen Arzneimittel keine begleitende Kontrolle durch die Krankenkassen stattgefunden hat.

Wir haben uns daher insbesondere auch auf diesen Medikamentenbereich konzen­triert. Die prognostizierten Steigerungen waren ja 7 bis 9 Prozent, also rund 8 Prozent, und wir haben mit dieser Regelung sichergestellt, dass in Hinkunft eine neue Mengen­kontrolle dieser zum Teil besonders teuren Medikamente stattfinden wird, die noch dazu eine Verbesserung für die Versicherten bringt, indem für sie, sobald diese Re­gelung in Kraft tritt, die Chefarztpflicht entfallen wird.

Das heißt, der lästige und oft als Schikane empfundene Gang zum Chefarzt entfällt für den Versicherten/die Versicherte. In Hinkunft wird die Mengenkontrolle zwischen dem Chefarzt in der Krankenkasse und dem Vertragsarzt der Krankenkasse durch die Richtlinie für ökonomische Verschreibweise beziehungsweise auch durch entspre­chen­de Stichprobenkonrollen oder noch anders zu definierende Kontrollen erfolgen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Weg, der in der Gesundheitsreform eingeschlagen wurde, ist exzellent. Nur noch einmal konkret: Wie kann die Verschreibung und der Einsatz von Generika noch besser gefördert werden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete! Ein Teil dieses Arzneimittelpakets ist auch der verstärkte Einsatz von Generika im Rahmen der Verschreibungen, wobei Österreich hier mit nur 6 Prozent im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, die zwischen 25 und 30 Prozent an Generika ver­schreiben, einen großen Nachholbedarf hat.

Zuerst einmal wird es eine große Informationsoffensive für die betroffenen Versicherten geben.

Ich danke hier der Wiener Gebietskrankenkasse, die gemeinsam mit der Ärztekammer und der Apothekerkammer jetzt eine Initiative zur Information gestartet hat, die den Versicherten den Glauben nimmt, dass Generika schlechter oder weniger wert sind als reguläre Medikamente. Das heißt, es gibt eine große Aufklärungsinitiative, in deren Rahmen die mündigen Patienten darüber informiert werden, was Generika sind.


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