Herren. (Beifall des Abg. Dr. Puswald. – Zwischenruf des Abg. Großruck.) Und dem stimmen Sie zu!
Es gibt eine Reihe von Themen, die heute diskutiert werden und die auch mit dieser Strafprozessreform zusammenhängen.
Wir haben unlängst im Zusammenhang mit Kaprun gesehen, wie notwendig es ist, bei Vorerhebungen, also dort, wo die Polizei mit den Staatsanwälten zusammenarbeitet, wirklich effizient vorzugehen. Wir haben gesehen, wie wichtig es wäre, hier Verbesserungen durchzuführen.
Sie wissen, dass beispielsweise der Brandschutt von dieser Kabine verschwunden ist. – Meine Damen und Herren, so etwas darf nicht sein, so etwas soll nicht sein. Und genau so etwas, genau das sollte in dieser heute vorliegenden Reform geregelt werden, wird es aber nicht, meine Damen und Herren!
Damit haben wir auch einen Realitätsbezug, und ich frage Sie wirklich: Können Sie es, wenn Sie ganz ehrlich sind, der Öffentlichkeit gegenüber vertreten, dass Sie es hier und heute in der Hand hätten, Verbesserungen herbeizuführen, und das nicht tatsächlich tun? Sind Sie sich der Rolle bewusst, die Sie hier heute in diesem Hause spielen, wenn es darum geht, ein zentrales Werk zu beschließen, mit dem Sie so umgehen, wie Sie dies hier tun?
Ich würde Folgendes sagen: Ich glaube, dass die Information über das, was wir hier heute beschließen, nicht wirklich zu allen durchgesickert ist, denn ich könnte mir ansonsten nicht vorstellen, dass es heute zu dieser Beschlussfassung kommt.
Meine Damen und Herren! Wir haben hier – Kollege Maier wird es dann noch näher ausführen (Abg. Mag. Donnerbauer: ... was drinnen steht! Sie haben nicht ein Wort zu dieser Reform gesagt!) – im Zusammenhang mit Kaprun auch darüber diskutiert, dass es notwendig ist, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Sie wissen auch, dass es seit 1998 von unserer Seite eine diesbezügliche Forderung gibt, und jetzt erst, nachdem Justizminister Böhmdorfer – es waren nicht wir – diese Idee dankenswerterweise als Erster in den Vordergrund gestellt hat, soll hier eine Weiterentwicklung stattfinden – dort, wo wir eigentlich seit Juni 2002 in Verzug sind. Seit damals sollten wir nämlich ein derartiges Unternehmensstrafrecht haben.
Die ÖVP hat das immer behindert, war immer dagegen. Es hat im Jahre 2001 einen Vorschlag gegeben, ein Unternehmensstrafrecht dort, wo die juristische Person für Organisationsmängel eintreten soll, wo sie etwas ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Reden Sie einmal von etwas anderem! Zur Strafprozessordnung!) – Kollege, das ist wichtig! Wenn Sie sagen, das interessiert niemanden, dann ist das Ihre Einstellung. Das zeigt ja Ihre Diskussionsbereitschaft in dieser gesamten Debatte. (Abg. Dr. Fekter: Zur Sache! Zur Sache!) Das sollten wir wirklich zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bin ja sehr glücklich darüber, Herr Kollege
(Abg. Dr. Fekter: Diese Rede können Sie am Nachmittag noch einmal halten bei
der Dringlichen!), dass Sie zeigen, wie sehr Sie wirklich daran
interessiert sind, den Interessen der Bevölkerung zu entsprechen, und wie sehr
Sie daher die Auffassung vertreten, dass wir jene Punkte, die es eigentlich
wert sind, hier diskutiert zu werden, nicht diskutieren wollen, meine
Damen und Herren. Das spricht auch für Sie! (Abg.
Mag. Donnerbauer: ...! Das sind
über 200 Paragraphen!)
Meine Damen und Herren! Wir werden daher heute hier einen Entschließungsantrag einbringen – bei dem wir Sie einladen mitzugehen (Abg. Dr. Fekter: Das ist die falsche Rede! Die hätte am Nachmittag zur Dringlichen gehört!) –, in dem wir fordern, dass ein derartiges Unternehmensstrafrecht umgehend beschlossen werden soll. Das darf ich