Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 37

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Ihnen ankündigen, damit Sie einmal die Möglichkeit haben, Ihre vollmundigen Ankündi­gungen in der Öffentlichkeit hier auch wirklich auf den Prüfstand zu stellen.

Hinsichtlich der Materie Strafprozess selbst werden wir einen Antrag auf Rückverwei­sung an den Ausschuss stellen, um den Experten – die sich ja sogar in die Diskussion hineinreklamiert haben – die Möglichkeit zu geben, über das zu informieren, worum es hier wirklich geht.

Meine Damen und Herren! Eines der Themen ist beispielsweise der Rechtsschutz für denjenigen, der verfolgt wird. Wir haben immer gesagt, wir sind für diese Reform. Wir haben auch immer gesagt, es ist notwendig, die Staatsanwaltschaft zu stärken, damit sie über die Polizei und mit der Polizei als Leitungskompetenz agieren kann. Das, was Sie jetzt umsetzen, ist allerdings nicht eine Stärkung der Staatsanwaltschaft, sondern eine Schwächung der Staatsanwaltschaft. Die Instrumente, die Sie der Staats­anwalt­schaft in die Hand geben, sind schwächer, sind weniger, als notwendig wäre, um diese Disparität auszugleichen. (Abg. Mag. Donnerbauer: ... kein einziger Experte ...!)

Auf der anderen Seite steht ein Verteidiger, dem Sie ebenfalls die Rechte weggenom­men haben, den Sie mit völlig unbestimmten Rechtsbegriffen ausschließen können sollen, wenn Beweisermittlungen beeinträchtigt werden können. Wir alle wissen, was das in der Praxis tatsächlich heißt.

Und dieser geschwächten Staatsanwaltschaft und dieser geschwächten Verteidigung steht zukünftig dann die durch Strasser reformierte Polizei gegenüber, wobei wir der­zeit noch nicht einmal den Rechtsrahmen kennen. (Abg. Rädler: „Ja keine Verände­rung!“)

Das ist ein Problem, eine Situation, die eigentlich dieser Materie und rechtsstaatlichen Überlegungen in Mitteleuropa nicht würdig ist, meine Damen und Herren. Davor haben wir Sie gewarnt.

Es gibt viele Kritikpunkte – wir werden uns das aufteilen und hier die einzelnen Punkte ab­handeln.

Einer dieser Kritikpunkte ist ja: Gerade gestern – lustigerweise beziehungsweise weni­ger lustigerweise, sondern eher bezeichnenderweise –, mitten in der Debatte über die Dringliche Anfrage, in der das Thema Grasser abgehandelt worden ist – wurde mitge­teilt, dass die Justiz das Verfahren einstellt.

Ich kommentiere das nicht, dass die Justiz die Ermittlungen gegen den Finanzminister einstellt. Aber der Umstand, dass die Einstellung just zu jenem Zeitpunkt stattfindet, da sich hier im Hohen Haus eine Dringliche mit diesem Thema auseinander setzt (Abg. Rädler: Schlechtes Timing von euch!), überlässt es jedem hier im Haus und außerhalb des Hauses, sich eine Meinung darüber zu bilden, was davon zu halten ist, wenn sich hier der Minister zu seiner Rede erhebt, während 5 Minuten davor über die APA mitge­teilt wird, dass Verfahren werde eingestellt, und der Leiter der Justiz, der Leiter der Staatsanwaltschaft ist Justizminister Böhmdorfer! (Abg. Rädler: Schlecht informiert gewesen!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Finden Sie, dass das okay ist? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Schlecht informiert wart ihr!)

Finden Sie, dass das den Bedenken, die schon im Laufe des Verfahrens aufgetaucht sind – es hat ja geradezu rechtswidrige Ausführungen des Staatssekretärs Finz gege­ben; es haben sich Absurditäten, die von allen Experten im In- und Ausland bestritten worden sind, über uns ergossen – gerecht wird? Können Sie das vertreten? (Abg. Dr. Fekter: Zur Sache, Herr Kollege Jarolim!)

 


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