Ihnen ankündigen, damit Sie einmal die Möglichkeit haben, Ihre vollmundigen Ankündigungen in der Öffentlichkeit hier auch wirklich auf den Prüfstand zu stellen.
Hinsichtlich der Materie Strafprozess selbst werden wir einen Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuss stellen, um den Experten – die sich ja sogar in die Diskussion hineinreklamiert haben – die Möglichkeit zu geben, über das zu informieren, worum es hier wirklich geht.
Meine Damen und Herren! Eines der Themen
ist beispielsweise der Rechtsschutz für denjenigen, der verfolgt wird. Wir
haben immer gesagt, wir sind für diese Reform. Wir haben auch immer gesagt, es
ist notwendig, die Staatsanwaltschaft zu stärken, damit sie über die Polizei
und mit der Polizei als Leitungskompetenz agieren kann. Das, was Sie jetzt
umsetzen, ist allerdings nicht eine Stärkung der Staatsanwaltschaft, sondern
eine Schwächung der Staatsanwaltschaft. Die Instrumente, die Sie der Staatsanwaltschaft
in die Hand geben, sind schwächer, sind weniger, als notwendig wäre, um diese
Disparität auszugleichen. (Abg.
Mag. Donnerbauer: ... kein
einziger Experte ...!)
Auf der anderen Seite steht ein Verteidiger, dem Sie ebenfalls die Rechte weggenommen haben, den Sie mit völlig unbestimmten Rechtsbegriffen ausschließen können sollen, wenn Beweisermittlungen beeinträchtigt werden können. Wir alle wissen, was das in der Praxis tatsächlich heißt.
Und dieser geschwächten Staatsanwaltschaft
und dieser geschwächten Verteidigung steht zukünftig dann die durch Strasser
reformierte Polizei gegenüber, wobei wir derzeit noch nicht einmal den
Rechtsrahmen kennen. (Abg. Rädler: „Ja keine Veränderung!“)
Das ist ein Problem, eine Situation, die eigentlich dieser Materie und rechtsstaatlichen Überlegungen in Mitteleuropa nicht würdig ist, meine Damen und Herren. Davor haben wir Sie gewarnt.
Es gibt viele Kritikpunkte – wir werden uns das aufteilen und hier die einzelnen Punkte abhandeln.
Einer dieser Kritikpunkte ist ja: Gerade gestern – lustigerweise beziehungsweise weniger lustigerweise, sondern eher bezeichnenderweise –, mitten in der Debatte über die Dringliche Anfrage, in der das Thema Grasser abgehandelt worden ist – wurde mitgeteilt, dass die Justiz das Verfahren einstellt.
Ich kommentiere das nicht, dass die Justiz
die Ermittlungen gegen den Finanzminister einstellt. Aber der Umstand, dass die
Einstellung just zu jenem Zeitpunkt stattfindet, da sich hier im Hohen Haus
eine Dringliche mit diesem Thema auseinander setzt (Abg. Rädler: Schlechtes
Timing von euch!), überlässt es jedem hier im Haus und außerhalb des
Hauses, sich eine Meinung darüber zu bilden, was davon zu halten ist, wenn sich
hier der Minister zu seiner Rede erhebt, während 5 Minuten davor über die
APA mitgeteilt wird, dass Verfahren werde eingestellt, und der Leiter der Justiz,
der Leiter der Staatsanwaltschaft ist Justizminister Böhmdorfer! (Abg. Rädler:
Schlecht informiert gewesen!)
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Finden Sie, dass das okay ist? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Schlecht informiert wart ihr!)
Finden Sie, dass das den Bedenken, die schon im Laufe des Verfahrens aufgetaucht sind – es hat ja geradezu rechtswidrige Ausführungen des Staatssekretärs Finz gegeben; es haben sich Absurditäten, die von allen Experten im In- und Ausland bestritten worden sind, über uns ergossen – gerecht wird? Können Sie das vertreten? (Abg. Dr. Fekter: Zur Sache, Herr Kollege Jarolim!)