Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 38

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Ich frage Sie: Wie weit ist es schon gekommen? Und es hat sich ja Rechnungs­hofpräsident Fiedler nicht umsonst in diese Diskussion eingemengt, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Donnerbauer: Sagen Sie etwas zur Staatsanwaltschaft ...!) – Herr Kollege, die Staatsanwaltschaft ist geschwächt. Die Staatsanwaltschaft wird mit dieser Vorverfahrensnovelle personell ausgedünnt. Sie alle wissen, es müsste nach dem neuen Konzept erheblich mehr Staatsanwälte geben. Das, was Sie machen, ist eine er­hebliche Reduktion. Es wird nicht möglich sein, Ihr Konzept, selbst wenn es funk­tionierte, tatsächlich umzusetzen, daher halte ich das für sehr verantwortungslos.

Ich weiß schon, der Herr Bundesminister wird sagen, dass das erst 2000 in Kraft treten wird (Rufe bei den Freiheitlichen: 2008!) – ich korrigiere: 2008 –, wobei ich mich da schon frage, Herr Bundesminister, warum es dann eigentlich unbedingt notwendig war, den Beschluss noch vor der Wahl – und das ist ja das Beschämende an der ganzen Sache, dass eine Landtagswahl für den Abschluss dieser Materie notwendig ist – zu fassen, ihn von April auf März vorzuziehen. (Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Abg. Lichtenegger: Seit 1974 ...!)

Herr Bundesminister! Ich bin schon gespannt auf die Antwort darauf. Ist es nur, um in der Öffentlichkeit damit Eindruck zu machen? Ich glaube, dass die Materie gar nicht dafür geeignet ist, mit ihr in der Öffentlichkeit zu punkten, wirklich Eindruck zu schin­den, Herr Minister, und daher ist das, glaube ich, besonders verfehlt.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. (Ruf bei der ÖVP: Gott sei Dank!) Es ist meiner Ansicht nach sehr schade, dass aus einer großen Möglichkeit, den Rechtsstaat wirklich weiterzuentwickeln, so wenig gemacht wurde; es ist schade, dass wir da keinen Konsens gefunden haben. Es ist schade, dass wir, was den Rechts­schutzbeauftragten betrifft, letztlich nicht einmal die Möglichkeit hatten, in der Sache wirklich weiterzukommen.

Sie alle wissen, wir haben an Sie appelliert: Geben Sie uns hier die Chance, gemein­sam Rechtsschutzbeauftragte in allen Bereichen – Militärbefugnisgesetz, Sicherheits­polizeigesetz und auch in diesem Strafprozessreformgesetz – zu verankern (Abg. Dr. Trinkl: Sie verweisen ...?), Rechtsschutzbeauftragte, die diesen Namen wirklich verdienen und nicht am Gängelband beispielsweise des Innenministers in der StPO herumlaufen!

Sie alle wissen doch, dass nach Ihrem Konzept etwa der Rechtsschutzbeauftragte nicht von sich aus ermittelt und nachschauen können soll, ob alles im Recht ist, auch die Behörde ihn nicht informieren muss, sondern dass es halt dann Zufall ist, ob er gerade von dem einen oder anderen erfährt. (Abg. Miedl: Es liegt in Ihrer Hand, das zu ändern! Stimmen Sie dem zu!) Das ist nicht unsere Auffassung von der Rolle und Funktion eines Rechtsschutzbeauftragten.

Sie wissen auch von den Verfassungswidrigkeiten in der neuen Strafprozessordnung, Professor Mayer hat es Ihnen ja dargelegt.

Es ist schade, wenn ein so tolles Vorhaben derart verkommt, wie es hier der Fall ist. Es gibt natürlich noch eine Möglichkeit, das zu verbessern, aber nach dem, was Sie sich da bisher geleistet haben, bin ich sehr pessimistisch und sage nur: Eigentlich schade um dieses Vorhaben! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

10.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim! Ich werde mir das Ste­no­graphische Protokoll Ihrer Bemerkungen herbeischaffen lassen und mich dann weiter damit befassen.

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich eine Delegation der Majlis al-Shura, des großen Shura-Rates des Königreiches Saudi-Arabien, unter der


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