Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 45

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

justizpolitischen und gesellschaftlichen Konsens tatsächlich zu ermöglichen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Gerade Sie, Herr Bundesminister – und damit komme ich auf das Weisungsrecht konkret zu sprechen –, haben in den letzten Jahren, eigentlich seit Sie Minister sind, so oft wie nie zuvor ein Justizminister in der Öffentlichkeit beteuert, das Weisungsrecht noch nie in Anspruch genommen zu haben, ja das Weisungsrecht überhaupt nicht zu brauchen, gleichsam nach dem Motto: Ich bin erhaben über den Vorwurf, so ein niedriges Instrument wie die Möglichkeit, der Staatsanwaltschaft eine Weisung zu geben, überhaupt in Anspruch zu nehmen!

Dann aber, Herr Bundesminister, ist nur eine einzige Frage zu stellen: Wieso schaffen wir etwas, was von Ihnen ohnehin nicht in Anspruch genommen wird, nicht einfach ab und lösen damit das Problem, das verhindert, dass es zu einem breiten gesell­schaftlichen und justizpolitischen Konsens in dieser Jahrhundertreform kommt?

Herr Minister! Diese Frage ist bis zuletzt unbeantwortet geblieben, weil im Unteraus­schuss zwar die Beratungen dieser rund 40 justiz- und verfahrensrechtlich wirklichen Kapazunder und Kapazunderinnen, die über diese zutiefst politische Frage sorgfältig diskutiert haben, stattgefunden haben, die Professoren diese Frage im Unterausschuss aber nicht allein zu diskutieren haben. Das ist nämlich eine Frage, die die Politik zu entscheiden hat. Genau diese Diskussion wurde verweigert und wird bis jetzt ver­wei­gert, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt immer nur einen Hinweis, dass wir das, was grundlegende Verfassungsfragen wären, dann alles im Konvent diskutieren werden. Herr Minister! Sie und ich, wir sind Mitglieder des Konvents. Sie haben auch schon im Ausschuss IX des Konvents „Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit“ mitgearbeitet.

Es ist kein Zufall, dass die Beurteilungslinien, wenn es um dieses anachronistische Privileg – so nenne ich das – des politischen Weisungsrechts des Mandatars Justiz­minister oder des politischen Organs Justizminister geht, in der Diskussion in diesem Ausschuss IX des Konvents wie im Parlament auch laufen. Das sind die Linien zwi­schen Mehrheit und Minderheit, jene Linien, die dort Parteipolitik repräsentieren, nämlich die ÖVP- und FPÖ-Vertreter. Sie wollen nicht darüber diskutieren und sagen, es sei alles in Ordnung. Alle anderen, die Opposition plus die Fachleute des Konvents sagen: Hier gibt es Diskussionsbedarf, hier gibt es Reformbedarf, hier gäbe es die Möglichkeit, dieses Problem aus der Welt zu schaffen, indem man jetzt eine politische Lösung – und das war unsere Forderung – im Rahmen der StPO-Reform vereinbart.

Dass ich sie nicht in dieses Gesetz schreiben kann, ist jedenfalls mir und Ihnen klar. Politik ist aber ein bisschen mehr als das, was man dann in Buchstaben des Gesetzes formuliert, Politik hat etwas mit miteinander reden, Konsens suchen zu tun, aufeinan­der einzugehen und zu versuchen, diesen gesellschaftlichen Prozess auch in den Griff zu bekommen und zu steuern. Das vermissen wir bis jetzt gänzlich in dieser so wesentlichen und wichtigen Frage, Herr Bundesminister.

Deshalb werde ich – ich habe das im Unterausschuss, glaube ich, auch schon ge­sagt – bei dieser Reform nicht mit – wie Sie sagen – Genugtuung dagegen stimmen, Herr Bundesminister. Ich als Vertreterin der Grünen im Unterausschuss und unsere Fraktion haben über all die Jahre und Monate darum gerungen, zu einem Schlusspunkt zu kommen, der besagt: Das ist eine Jahrhundertreform, diese Jahrhundertreform tra­gen wir mit.

Aber Ihr – verzeihen Sie diese Beurteilung! – Starrsinn in dieser Frage und die nicht vorhandene Flexibilität und Bereitschaft der Regierungsfraktionen, diese Fragen überhaupt zu diskutieren, führen mich und die grüne Fraktion in die bedauerliche


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite