Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte, die Frage der unzureichenden personellen und materiellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften, die nicht gesichert ist, die Frage der Schwächung des Staatsanwalts, der Staatsanwältin durch die „Reform 04“ des Innenministers, der sich in diesem Diskussionsprozess um das strafprozessuale Vorverfahren gänzlich der Diskussion entzogen hat, der nicht ein einziges Mal bei den intensiven Beratungen des Unterausschusses erschienen ist, wo sich selbst sein Vertreter explizit nur in kurzen Antworten geäußert hat, wenn er ganz konkret gefragt wurde, all das wirft ein Licht auf die StPO-Reform, das uns zu dem Schluss kommen lässt, ihr nicht zuzustimmen. Die Polizeirechte schauen heute ganz anders aus als im Diskussionsprozess 1998/99, als unter Minister Michalek die ersten Entwürfe vorgelegt wurden. Jetzt heißt das Endprodukt zwar mehr Rechte für Beschuldigte insgesamt, aber wesentlich mehr Polizeirechte als ursprünglich geplant.
Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Sie reden von einem anderen Gesetz! Das stimmt überhaupt nicht, was Sie da
sagen! Sie sind wieder einmal falsch informiert!) Das ist wirklich aus
Überzeugung Grund genug, um unsere Skepsis zum Ausdruck zu bringen und zu
sagen: Ja zur Reform, aber nein zu dieser Reform in dieser
Ausgestaltung. – Danke. (Beifall
bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)
11.10
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort
gelangt Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte. (Ruf bei den Freiheitlichen –
in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maionini –:
Bring wieder Sachlichkeit hinein!)
11.10
Abgeordneter
Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Argumentation der Opposition, namentlich der SPÖ, ist ja geradezu
abenteuerlich. Ein Jahrhundertgesetz wird in den Ausschüssen gründlich
diskutiert (Abg. Dr. Fekter: Ein Jahr haben wir es beraten!),
kommt ganz normal in das Plenum, und Sie glauben – Sie müssen schon
furchtbar nervös sein! –, dass das Gesetz wegen der Landtagswahlen in
Kärnten und in Salzburg käme! Sie müssen also schon furchtbar nervös sein, dass
Sie glauben, dass eine derartige Jahrhundertreform deshalb gemacht wird, weil
in zwei Bundesländern Wahlen stattfinden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Folgendes fällt mir zu den Ausführungen der
Kollegin Stoisits ein: Sie hat in ihrer 20-minütigen Rede 18 oder
19 Minuten lang über die Beschuldigtenrechte, über die Verdächtigen und
über den Polizeistaat gesprochen. Erst in der letzten Minute ist ihr eingefallen,
dass es Opferrechte auch noch gibt. (Abg. Dr. Lichtenberger:
Herr Kollege, Sie haben nicht zugehört!) Das zeugt von einer
Geisteshaltung, die sich hier sehr deutlich dokumentiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Gestatten Sie aber, dass ich schon auf den Inhalt dieses Gesetzes oder dieser Reform eingehe, weil sie wirklich notwendig und wichtig ist. Man kann natürlich leicht sagen, es handle sich um ein Jahrhundertgesetz. Da wir uns im vierten Jahr eines neuen Jahrhunderts befinden, kann man das leicht sagen. Wenn man es aber prüft, verdient es tatsächlich diesen Namen. Die Strafprozessordnung stammt in den wesentlichen Zügen aus dem Jahre 1873. – Ich darf gleich dazu sagen: Diese Reform betrifft gar nicht so wenige Personen. Das ist kein Orchideenthema.
Ich nenne Ihnen nur zwei statistische Zahlen dazu: Im Jahr 2003 waren bei Bezirksgerichten 207 000 anhängige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft, bei Landesgerichten waren es 106 000. Das ist eine ganz beachtliche Zahl! Dieses Gesetz und diese Reform betrifft also nicht nur einige wenige Österreicherinnen und Österreicher, sondern eine Vielzahl von Menschen. In immerhin 50 Prozent der Fälle hat die Staats-