Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 51

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Zum Schluss kommend darf ich Folgendes noch kurz erwähnen: Einerseits wird von der Opposition „husch-pfusch“ gesagt, obwohl wir seit über einem Jahr dieses Thema breit mit allen Experten diskutieren. Andererseits liegt ein Entschließungsantrag der Sozialdemokraten über die Strafbarkeit juristischer Personen vor. Darin wird der Minister aufgefordert, dem Nationalrat binnen drei Monaten einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten. Auf der einen Seite heißt es „husch-pfusch“, auf der anderen Seite soll mit 1. Juli ein Gesetz fix und fertig dastehen. (Abg. Dr. Puswald: Dem Nationalrat soll es zugeleitet werden!) Aber keine Angst, wir bemühen uns schon darum. Dieses Thema der Strafbarkeit der juristischen Person wird auch von uns angegangen werden. Das ist gar keine Frage.

Wir wissen, dass diese Reform ein wichtiges und ein gutes Gesetz ist. Es stört mich überhaupt nicht, wenn die Opposition mutwillig – und ich sage bewusst: mutwillig – hiebei nicht zustimmt, denn wir sind die Reformkoalition und wir beschließen auch die Reformen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.26

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Böhm­dorfer. – Bitte.

 


11.26

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zunächst auf eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Stoisits eingehen, nämlich darauf, dass Sie den Eindruck haben, dass ich mich vielleicht als Schöpfer dieser StPO-Novelle fühle. – Ich kann Sie versichern – lesen Sie nach! –, ich habe das nie getan! Ich weiß vielmehr ganz genau, dass das eine Gesamtanstrengung über drei Jahrzehnte war, dass sehr viele Personen – Wissenschafter, Legisten, Parlamentarier – dabei die Verantwortung tragen und mitgearbeitet haben. Es war nicht notwendig, die Angst zum Ausdruck zu bringen, dass ich mir da ein „Federl“ auf den Hut stecken könnte, das ich nicht verdiene.

Ich möchte deshalb ganz kurz auf die Geschichte der StPO und vor allem darauf, welche Persönlichkeiten daran mitgearbeitet haben, eingehen. Die Arbeiten haben bereits im Jahre 1974 begonnen und haben sich später, im Jahre 1985, auf das Vor­verfahren konzentriert. Die Herren Ofner, Foregger, noch als Sektionschef, später als Minister, Universitätsprofessor Dr. Nowakowski, aber auch der Ihnen allen bekannte Justizsprecher, Rechtsanwalt Dr. Michael Graff und die Sektionschefs Dr. Miklau und Dr. Szymanski waren damals schon tätig.

Auch der Anteil der Richter an dieser Reform ist groß. Trotz des Umstandes, dass sich später die Kritiker der Richter – ihr Standesvertreter ist hier – von dem entfernt haben, was sie selbst vorgeschlagen haben, möchte ich das erwähnen. Das ist anscheinend so in der Demokratie. Wir haben das alles gemeinsam ausdiskutiert. Die Arbeit der Richter war groß, weil bereits im Jahre 1996 das Schwerpunktthema der Richterwoche in Rust eben diese StPO-Novelle war. Das Jahr 1997 stellt einen ganz wichtigen Zeitpunkt dar. – Ich hoffe, Kollege Jarolim ist hier. Ja, das ist der Fall. – Damals hat man den Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. In dieser Form besteht er noch heute. Man hat ihn mit einfacher Stimmenmehrheit eingeführt. Man hat damals beschlossen, dass eine weisungsfreie Persönlichkeit unabhängig überprüft, ob so schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Rasterfahndung und Lauschangriff korrekt durchgeführt werden. Der Rechtsschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Grundrechtseingriffe zu kon­trollieren und dagegen Rechtsmittel zu erheben.

Das hat reibungslos funktioniert. Ein sehr prominenter und bekennender Sozialde­mo­krat, der Verfassungsrichter Professor Dr. Machacek, war der erste Rechtsschutz-


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