beauftragte. Ich bin wirklich erstaunt
darüber, dass Sie heute diese bewährte Regelung, die auch von einem
Sozialdemokraten anerkannterweise gelebt wurde, nicht mehr fortführen wollen.
Ich möchte Sie an einen Spruch dieser Tage erinnern, der offenkundig von beiden
großen Parteien anerkannt wird, der da lautet: „Politik braucht ein Gewissen“. (Abg.
Dr. Jarolim: Sie sollten nur bei der Wahrheit bleiben! – Abg.
Dr. Stummvoll: Jarolim hat kein Gewissen!)
Ich appelliere daher an all jene Abgeordneten der Sozialdemokraten, die, ihrem Gewissen folgend, 1997 für diesen Rechtsschutzbeauftragten gestimmt haben: Ich frage mich, wie sie heute stimmen werden, wenn es darum geht, einem Hinweis des Verfassungsgerichtshofes zu folgen und diese Regelung, die sie alle einfachgesetzlich beschlossen haben, in den Verfassungsrang zu heben, damit diese bewährte Einrichtung im Dienste des Rechtsschutzes fortbestehen kann.
Mein Appell richtet sich an das Gewissen
aller, die schon damals, im Jahre 1997, zugestimmt haben, dass sie auch
heute verfassungsrechtlich diese Regelung absichern. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Herr Minister!
Beschreiben Sie bitte die ganze Thematik, damit kein falscher Eindruck
entsteht! Das ist nicht sehr seriös!)
Ich habe die ganze Thematik soeben beschrieben. Es geht um nicht mehr und um nicht weniger, als dass dieser Rechtsstaat Österreich eine Einrichtung hat, die Rechtsschutzbeauftragter heißt. Wir haben sie gemeinsam geschaffen, und wir wollen sie auch weiterhin behalten. Wir wollen auch im Konsens mit dem Verfassungsgerichtshof leben. (Abg. Dr. Jarolim: Das sollten Sie auch! Genau das ist der Punkt!) Wenn Sie das nicht wollen, dann entscheiden Sie heute anders.
1998 hat es einen Diskussionsentwurf gegeben, und es liegt an mir, heute dafür dem ehemaligen Minister Dr. Michalek nachträglich den Dank auszusprechen. Er hat diesen Enwurt politisch geschaffen, und dieser war die Grundlage des Umstandes beziehungsweise die Voraussetzung dafür, dass wir im Jahr 2000 in die Zielgerade gehen konnten. Damals hat auch eine sehr produktive Zusammenarbeit begonnen. Ich schätze diese Zusammenarbeit sehr, und ich kann es nicht genug betonen, sondern möchte es ausdrücklich herausstreichen, nämlich die Zusammenarbeit mit Innenminister Strasser und seinem Ministerialrat Dr. Haidinger und dessen Team. Es war eine gute Zusammenarbeit, eine vorbildliche Zusammenarbeit, und ich bedanke mich ausdrücklich bei Innenminister Strasser für eben diese Kooperation. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Im Jahre 2001 haben wir das Gesetz dem Ministerrat zum ersten Mal zugeleitet. Insgesamt war es dreimal im Ministerrat.
Jetzt komme ich wieder auf Sie zurück, Herr
Kollege Jarolim: Sie haben
gesagt, es habe keine ausreichende Debatte gegeben. (Abg. Dr. Jarolim nickt.) Der Justizausschuss hat
sofort seine Arbeiten aufgenommen, fünf Sitzungen abgehalten und einen
Unterausschuss eingerichtet. (Abg.
Dr. Jarolim: Es hat keine Spezialdebatte gegeben!) Rund 40 Experten haben uns dort
beraten. Bitte, weisen Sie darauf hin, Herr Kollege, wie oft Sie konkrete Fragen im heutigen Stil und in der
heutigen Art an diese Experten gestellt haben! Sie werden nichts
finden. (Abg. Dr. Trinkl:
Keine einzige!)
Es waren sehr produktive Gespräche. Sie haben die Experten reden lassen, und Sie haben sich nachträglich zum Teil darauf berufen, aber eines muss ich schon sagen: Eine Diskussion mit Experten in der Art, dass Sie deren Kopfschütteln ausgelöst hätten, weil Sie so kluge Ideen gehabt hätten, hat es nicht gegeben. An eine solche Diskussion kann sich, glaube ich, niemand erinnern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, das spricht für Sie!)