Am 20. Feber 2004 hat nach einer sehr ausführlichen Diskussion der Justizausschuss die Novelle, die heute zur Beschlussfassung ansteht, angenommen, und zwar leider – ich gestehe das – nur mit Mehrheit, denn der Konsens wäre mir sehr wichtig gewesen. Aber die Diskussion war wirklich ausreichend. Wir haben alle Anregungen berücksichtigt, wir haben jahrlang geduldig über die Weisungsfrage diskutiert, obwohl diese nicht in die StPO-Novelle gehört und dort auch nicht geregelt ist. Sie wurde, weil es sich im Prinzip um eine Verfassungsfrage handelt, richtigerweise dem Konvent zugewiesen und wird dort diskutiert. Dort können die Mitglieder des Konvents viel mehr mitreden und mitarbeiten, als dies im Justizausschuss möglich gewesen wäre. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist ja kein Ersatzparlament!) Sagen Sie das, bitte, auch einmal! Auch andere Nebenthemen haben wir geduldig diskutiert.
Wir haben auch das Konzept an die Abgeordnetenwünsche angepasst, und wir glauben, dass nunmehr ein Ergebnis vorliegt, das sich sehen lassen kann.
Der Inhalt dieser Novelle ist im Wesentlichen bekannt. Im Zentrum stehen tatsächlich neben der Dreiteilung der Ermittlungsvorgänge – Staatsanwaltschaft, Polizei und gerichtliche Ermittlungen – die Opferrechte. Es hat einen ungeahnten Zuwachs an Opferrechten gegeben, den man sich vor einigen Jahren noch gar nicht vorstellen konnte. Es haben dazu – das gebe ich zu – alle Parteien einen Beitrag geleistet, aber Motor dieser Mehrung an Opferrechten waren zweifellos die Regierungsparteien. An dieser Stelle muss ich sagen: Insbesondere natürlich auch diejenigen, die mit Opferrechten zu tun haben und die sich um deren Verbesserung seit Jahrzehnten bemühen. Ich möchte hier keine Bewertung vornehmen, aber sehen Sie sich die Parteiprogramme an, sehen Sie sich die Zielsetzungen der einzelnen Parteien an, dann werden Sie sehen, dass gerade die Freiheitliche Partei und natürlich auch die ÖVP diesbezüglich sehr viele Vorschläge eingebracht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Das Neue an diesen Opferrechten ist – und das wird im Minderheitsbericht, Frau Abgeordnete Stoisits, nicht ganz richtig erwähnt –, dass nunmehr die Opfer eine psychologische und rechtliche Betreuung erhalten. Sie stehen, Frau Abgeordnete Stoisits, also nicht, so wie Sie es behaupten, im ungeklärten finanziellen Raum, sondern werden auf Kosten des Staates, auf Kosten des Justizbudgets betreut, so wie wir das schon drei oder vier Jahre hindurch freiwillig und erfolgreich getan haben.
Die Opfer haben nun ein Beweisantragsrecht, sie erhalten ein Recht auf Akteneinsicht, sie haben ein Fragerecht, sie können bei der Einstellung des Verfahrens den Antrag auf Fortführung stellen – also alles Dinge, die einerseits die Opferrechte stärken und andererseits auch das staatsanwaltschaftliche Handeln kontrollieren. Das möchte ich Ihnen in Erinnerung gerufen haben, weil Ihr Minderheitsbericht in dieser Frage nicht ganz den Tatsachen entspricht.
Richtig ist, dass dieses Jahrzehnt, in dem wir leben, ein Jahrzehnt der Vermehrung des Ansehens und der Wichtigkeit und der Verantwortung der Staatsanwälte ist. Begonnen hat das bereits im Jahre 2000, als die Diversion eingeführt wurde. In etwa die Hälfte aller Strafsachen – Herr Abgeordneter Mainoni hat es schon erwähnt – werden durch staatsanwaltschaftliches Handeln nach einer Plausibilitätsprüfung und einer gewissen Beweiswürdigung eingestellt.
Das ist eine riesige Verantwortung, die der richterlichen Verantwortung gleichkommt. Da gibt es keinen Unterschied mehr, und es ist auch zu betonen, dass unsere Staatsanwälte vorher Richter gewesen sein müssen, bevor sie zur Staatsanwaltschaft kommen und dort tätig werden können. Ich glaube, dass diese Bedeutung von den Staatsanwälten erkannt und auch gelebt wird und dass wir damit gut fahren, weil es auch expeditiv und rechtsstaatlich vertretbar ist.