Ich danke allen Legisten, die an diesem Strafprozessreformgesetz mitgewirkt haben. Ich danke Herrn Sektionschef Dr. Roland Miklau, der bei diesem Gesetz bis zuletzt die Betreuung innegehabt hat, dem nunmehrigen Leiter der Oberstaatsanwalt Dr. Werner Pleischl, der Generalanwältin Mag. Eva Fuchs, dem Leitenden Staatsanwalt Mag. Christian Pilnacek und der Frau Richterin Mag. Carmen Prior.
Ich danke aber auch allen Ideengebern, allen Kritikern, auch der Opposition und allen Gutachtern, vor allem den Professoren Moos, Steininger, Burgstaller, Bertel, Fuchs, aber auch dem Rechtsanwalt und Professor Soyer, allen Leitenden Oberstaatsanwälten und der Frau Rechtsanwältin Dr. Rech.
Ich danke auch allen, die zum Entstehen dieses Gesetzes organisatorische Beiträge geleistet haben.
Und ich danke auch den Medien, die eine Zeit lang dieses Gesetz nicht voll akzeptiert haben. Aber am Ende ist die Berichterstattung tatsächlich sachlich geworden, und das ist gut für die Bevölkerung, weil das das Vertrauen in diese Novelle natürlich stärkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die Legisten hatten es nicht immer leicht,
hatten viele Angriffe zu ertragen, waren mit viel Unverständnis konfrontiert,
wurden zum Teil auch mit politischen Unterstellungen verdächtigt, die sie nicht
verdient haben. Auch wurden ihnen unsachliche Motive unterstellt, die es nicht
gegeben hat. Das muss deutlich in diesem Parlament, in diesem Hohen Haus gesagt werden. Ich sage es
deshalb, weil gerade Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, oft den
Wert der legistischen Arbeit des Justizministeriums anerkennen. Das soll auch
heute ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden.
Auf die
Justizverwaltung kommen große Herausforderungen zu, das stimmt. Wir müssen das
Personal aufbauen. Wir brauchen dazu in etwa dreieinhalb Jahre. Wir benötigen
zirka 55 zusätzliche Staatsanwälte. Das wurde wissenschaftlich in Zusammenarbeit
mit den Staatsanwälten, mit den Richtern und mit deren Standesvertretung
ermittelt. Wir brauchen ein Budget für den vermehrten Opferschutz. Wir werden
Schulungen durchführen müssen. Es wird viel Literatur und viele Seminare
geben. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Bezirksanwälte,
Privatbeteiligtenvertreter und alle Praktiker werden dieses Gesetz studieren
müssen.
Eines ist
ganz interessant, Frau Abgeordnete Stoisits: Sie kritisieren das Gesetz, wollen
aber, dass wesentliche Teile desselben vorgezogen werden. Ich danke für diese
positive Kritik, die eigentlich eine Unterstützung ist. Vielleicht findet das
sogar in Ihrem Stimmverhalten Niederschlag.
Wie geht
es weiter, meine Damen und Herren? – Ich werde die Legisten einladen,
morgen mit mir eine Stunde gemütlich zusammenzusitzen, um diesen zu erwartenden
Erfolg zu feiern. Das Thema wird aber nicht die StPO sein, sondern das Thema
wird die Reform des Hauptverfahrens sein. Wir gehen spätestens morgen daran,
das Hauptverfahren zu reformieren, und zwar nicht im großen Block, weil es sich
gezeigt hat – das sage ich ganz offen –, dass so große Novellen einen
zu großen, zum Teil nicht mehr ganz verständlichen überdimensionalen Widerstand
erzeugen. Wir werden daher morgen darangehen, das Hauptverfahren in
Teilabschnitten zu reformieren. Sie haben heute bereits die ersten
Zeitungsberichte diesbezüglich lesen können.
Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.
Diese Novelle ist ein Baustein der österreichischen Rechtsstaatlichkeit. Sie ist eine Visitenkarte auch des Parlaments und der parlamentarischen Zusammenarbeit, denn wir haben auch dann, wenn Sie dagegen stimmen, viele Anregungen erhalten, die wir eingearbeitet haben.