Unsere Strafrechtspflege braucht eine
moderne Grundlage für die Kriminalitätsbekämpfung, für die öffentliche
Sicherheit und für den Opferschutz, und diese wollen wir heute schaffen. –
Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.41
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
11.41
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hätte ein großes Reformwerk werden können, aber leider ist es nicht zu der großen Reform gekommen, die gesellschafts- und justizpolitisch – das haben alle Fraktionen außer Streit gestellt – notwendig gewesen wäre.
Wenn die Kollegin Fekter davon spricht, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes verfassungskonform wären, dann muss ich ihr sagen: Im Unterauschuss haben namhafte Experten, wie es die Kollegen Stoisits bereits dargelegt hat, auf Verfassungsprobleme hingewiesen. Wir werden daher als sozialdemokratische Fraktion – und das haben wir bereits angekündigt –, sollte es heute hier zu einer Beschlussfassung des Strafprozessreformgesetzes kommen, dieses beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
Wir vermuten, dass wir dabei denselben Erfolg wie beim Militärstrafgesetz haben werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Frage des Rechtschutzbeauftragten als nicht verfassungskonform bezeichnet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Sozialdemokratie verweigert sich keiner klaren Regelung. Auch wir meinen, dass
die Frage der Rechtschutzbeauftragten ganz klar geregelt werden muss. Dafür
haben wir auch eine Punktation erstellt. Unser Hauptkritikpunkt an dem heute
von den Regierungsparteien vorgelegten Papier besteht darin, dass wir
Sozialdemokraten meinen, dass ein Rechtschutzbeauftragter als Organ des
Parlaments eingerichtet werden muss. Das muss unsere Hauptforderung sein! (Beifall
bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Wir stimmen Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass den Rechtschutzbeauftragten die notwendige Informationen zukommen müssen. Sie müssen in der Lage sein, zu diesen Informationen zu kommen. Aber gleichzeitig ist es auch notwendig, dass die entsprechenden Ressourcen einem Rechtschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden. Doch das ist auch in Ihrem Entwurf, Frau Kollegin Fekter, nicht vorgesehen!
Wir haben eine breite Palette von Forderungen entwickelt und sind bereit, auf dieser Ebene mit Ihnen in Verhandlungen einzutreten und da eine klare Regelung für Österreich zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei einer Strafprozessordnung geht es um Menschen; da stimme ich mit dem Kollegen Mainoni voll überein. Die Frage, die sich für uns alle stellen muss, ist: Was ändert sich durch dieses Gesetz, verglichen mit der derzeitigen Rechtslage? Oder anders formuliert: Wird es besser? Kann mit dieser neuen Regelung ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel Folgendes nicht mehr passiert, was vor kurzem in den Medien zu lesen war – ich zitiere –:
„’Operation Spring’ wird neu aufgerollt. ‚Drogenboss’ nach fünf Jahren enthaftet.“ – Begründet wird das mit dem Argument: „Obwohl sich herausstellte, dass der Dolmetscher äußerst mangelhafte Sprachkenntnisse besaß, stützten sich viele Verurteilungen (bis zu zehn Jahre Haft) auf die Übersetzungen.“ – Zitatende.
Herr Bundesminister, ich frage Sie: Welche Regelung im Entwurf verbessert die Rolle der Dolmetscher im Strafprozess?