Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 57

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schwierigen Aufgabe geleistet haben, bedanken. (Beifall bei der SPÖ und den Grü­nen.)

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir dieser Regelung aus ganz klaren Gründen nicht zustimmen können, aber die Legisten verdienen unser größtes Kompliment. Herzlichen Dank!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend darf ich noch auf den vom Kollegen Jarolim angekündigten Entschließungsantrag betreffend die Strafbarkeit juris­tischer Personen eingehen. Wir haben diesen Punkt bereits im Justizausschuss argu­mentiert.

Ich sage es Ihnen hier ganz klar: Österreich ist diesbezüglich seit 18. Juni 2002 in Ver­zug. Wir, die Sozialdemokratie, bringen daher folgenden Antrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Gisela Wurm, Mag. Johann Maier, Kol­leginnen und Kollegen betreffend die Strafbarkeit juristischer Personen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, bis 1. Juli 2004 dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, welcher die Strafbarkeit juristischer Personen vorsieht. Dabei soll möglichst auf die Diskussion in der Europäischen Union zu diesem Thema, aber auch auf die in der vorliegenden Entschließung in der Einleitung genannten Eckpunkte Rücksicht genommen werden.

*****

Unser Antrag liegt damit vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben am Nachmittag noch die Gele­genheit, die Versäumnisse bezüglich Kaprun zu diskutieren, und zwar insbesondere die Versäumnisse, die im Bereich der Justizverwaltung liegen, denn eines hat sich beim Kaprun-Prozess auch herausgestellt: Schuld an dem Urteil hat nicht der Richter. Schuld hat der Gesetzgeber, weil bestimmte Regelungen nicht geschaffen waren. Schuld hat auch die Justizverwaltung, weil für dieses Verfahren nicht die ent­sprechende Vorsorge getroffen wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

11.52

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit zur Verhandlung.

Der Herr Bundesminister ist noch einmal am Wort.

 


11.52

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sie haben mich soeben mit kon­kreten Fragen konfrontiert, Herr Abgeordneter Maier, und ich möchte sofort darauf antworten.

Ich habe in der ORF-Sendung „Offen gesagt“ darauf hingewiesen, dass die Geschä­digten und die Opfer eine wesentliche Besserstellung erfahren werden. Ich habe aber nicht gesagt, Herr Abgeordneter Maier, dass das zu einem sehr späten Zeitpunkt er­folgen wird. Ich nehme an, dass wir uns alle darum bemühen werden, dass die Rege­lung der Opferrechte vorgezogen wird.

 


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